Du musst zum Präsenz- oder Zivildienst?
Wirst du zum Bundesheer einberufen (Einberufungsbefehl) oder zum Zivildienst zugewiesen (Zuweisungsbescheid) musst du deine:n Arbeitgeber:in unverzüglich darüber informieren.
Ab dieser Information wird der besondere Kündigungs- und Entlassungsschutz wirksam. Während deiner Bundesheer- oder Zivildienstzeit bleibt dein Lehrverhältnis aufrecht oder der Fortlauf deiner Weiterbeschäftigung gehemmt.
Es besteht die Möglichkeit, einen Aufschub der Einberufung bzw. Zuweisung zu beantragen, wenn du deine Lehrabschlussprüfung noch nicht abgelegt hast. Der Antrag muss den voraussichtlichen Zeitraum deiner Lehrabschlussprüfung sowie eine Bestätigung der zuständigen Lehrlingsstelle enthalten, und ist bei der Ergänzungsabteilung des zuständigen Militärkommandos bzw. bei der Zivildienstserviceagentur einzubringen.