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Lehrling, Lehrberechtigte:r, Ausbilder:in

Das „Who is Who“ im Betrieb – wer hat welche Aufgaben?

Robert Kneschke - stock.adobe.com

Lehrling

Ein Lehrling ist eine Person, die auf Grund eines Lehrvertrages in einem Lehrberuf durch eine:n Lehrberechtigte:n fachlich ausgebildet und eingesetzt wird.

Lehrberechtigte können sein

  • natürliche Personen
  • juristische Personen (z.B. Genossenschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaften (AG), usw.)
  • Personengesellschaften des Handelsrechts (Offene Handelsgesellschaften (OHG), Kommanditgesellschaften (KG))
  • Mischformen (z.B. GmbH & Co. KG)
  • im Berufsausbildungsgesetz (BAG) genannte Lehrbetriebe wie z.B. Bundesforste, Postverwaltung, Sozialversicherungsträger, Vereine, usw.

die/der Lehrberechtigte hat für deine Ausbildung zu sorgen.

AusbilderIn

Die/der Lehrberechtigte kann deine Ausbildung entweder selbst vornehmen oder eine andere Person (AusbilderIn) mit deiner Ausbildung beauftragen.

Ausbilder:innen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • erforderliche Fachkenntnisse
  • Ausbilder:innenprüfung oder Ausbilder:innenkurs
  • entsprechende Beschäftigung im Betrieb

Ist die/der Lehrberechtigte keine natürliche Person, so muss ein:e Ausbilder:in bestellt werden. Sind im Betrieb mehrere Ausbilder:innen bestellt, so ist die/der Lehrberechtigte verpflichtet, eine Person mit der Koordination der gesamten Ausbildung zu betrauen (Ausbildungsleiter:in).