Lehrling, Lehrberechtigte:r, Ausbilder:in
Das „Who is Who“ im Betrieb – wer hat welche Aufgaben?
Lehrling
Ein Lehrling ist eine Person, die auf Grund eines Lehrvertrages in einem Lehrberuf durch eine:n Lehrberechtigte:n fachlich ausgebildet und eingesetzt wird.
Lehrberechtigte können sein
- natürliche Personen
- juristische Personen (z.B. Genossenschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaften (AG), usw.)
- Personengesellschaften des Handelsrechts (Offene Handelsgesellschaften (OHG), Kommanditgesellschaften (KG))
- Mischformen (z.B. GmbH & Co. KG)
- im Berufsausbildungsgesetz (BAG) genannte Lehrbetriebe wie z.B. Bundesforste, Postverwaltung, Sozialversicherungsträger, Vereine, usw.
die/der Lehrberechtigte hat für deine Ausbildung zu sorgen.
AusbilderIn
Die/der Lehrberechtigte kann deine Ausbildung entweder selbst vornehmen oder eine andere Person (AusbilderIn) mit deiner Ausbildung beauftragen.
Ausbilder:innen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- erforderliche Fachkenntnisse
- Ausbilder:innenprüfung oder Ausbilder:innenkurs
- entsprechende Beschäftigung im Betrieb
Ist die/der Lehrberechtigte keine natürliche Person, so muss ein:e Ausbilder:in bestellt werden. Sind im Betrieb mehrere Ausbilder:innen bestellt, so ist die/der Lehrberechtigte verpflichtet, eine Person mit der Koordination der gesamten Ausbildung zu betrauen (Ausbildungsleiter:in).