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KV-Verhandlungen 2019 für die Angestellten in der KfA Wien erfolgreich abgeschlossen!

Auch heuer Gehaltserhöhung durchgesetzt!

Erfolgreicher Abschluss der KV-Verhandlungen KfA 2019

Liebe Kollegin, lieber Kollege!

Nach zwei intensiven Runden konnten die diesjährigen Kollektivvertragsverhandlungen für die Arbeiter und Angestellten in der KfA am 15.03.2019 erfolgreich abgeschlossen werden.

Folgendes Ergebnis wurde erzielt:

A) Gehaltsrecht

Die Lohn- und Gehaltsansätze werden mit Wirkung vom 01.01.2019 um durchschnittlich 2,76 % erhöht. Vereinbart wurde ein Abschluss analog der Gemeinde Wien (Erhöhung der Gehälter um einen Sockelbetrag von 19,5 EUR sowie sodann um 2,33%).

Die Zulagenbemessungsgrundlagen sowie die Anlagen der Dienstordnung werden um 2,76 % erhöht (sofern die jeweilige Zulage im Rahmen der gegenständlichen KV-Verhandlungen nicht betragsmäßig angehoben wurde).

Die gehaltsspezifischen Beträge in bestehenden Betriebsvereinbarungen werden ebenso um 2,76% erhöht.

Die aufgrund des Kollektivvertrages geleisteten Pensionen werden (analog zu den Änderungen der DO.A , DO.B und DO.C des Hauptverbands) um 2% erhöht.

B) Rahmenrecht

Auch heuer konnten wir im Rahmenrecht wieder Verbesserungen durchsetzen:

  • Die Allgemeine Dienstzulage wird um EUR 65 erhöht.
  • Erhöhung der Gehälter für die dem 2. und 3. Hauptstück des Kollektivvertrags unterliegenden MitarbeiterInnen in der Höhe von EUR 10.
  • Anrechnung von Zeiten der Sterbebegleitung gemäß § 14a AVRAG, Zeiten der Begleitung von schwerstkranken Kindern gemäß § 14b AVRAG und Zeiten einer Pflegekarenz gemäß §§ 14c AVRAG für die Einstufung in das Lohn-/Gehaltsschema (Anrechnung nur für aufrechte Dienstverhältnisse).
  • Ausweitung der Gefahrenzulage für die Abteilungen Asklepios, Hermes und Eos analog Station Harmonia und Athene.
  • Endoskopie Zulage (3.2.3.2) analog jener für den Aufwachraum bzw. der Anästhesiepflege.
  • Die Kinderzulage wird Teil der Monatsbezüge, was sich vorteilhaft für weitere Berechnungsgrundlagen auswirkt.
  • Einreihung der stv. Abteilungsleitung Hausreinigung in Dienstklasse II
  • Erhöhung der Nachtdienstzulage für AnästhesistInnen und AllgemeinmedizinerInnen auf EUR 92,5 (bisher 73,96), und für das Pflegepersonal auf EUR 42,5 (bisher 32,39) je absolviertem Dienst.
  • Erhöhung der Sonn- und Feiertagszulage für AnästhesistInnen, AllgemeinmedizinerInnen, Pflegepersonal und Journaldienst auf 7€ je voller Stunde.
  • Erhöhung der Sonn- und Feiertagszulage für Hausarbeiterinnen auf 7€ je voller Stunde.
  • Erhöhung der Erschwerniszulage für Stationsservice bzw. Einführung einer Erschwerniszulage für Botendienst (VG4) auf EUR 47,22.
  • Künftig keine Vorauszahlung der Bezüge für Angestellte, die Voraussetzungen des §29 Abs 1, zweiter Satz erfüllen), wobei die Bezüge jener Bediensteten, welche bereits vor 1.1.2019 auf Vorauszahlung umgestellt wurden von der Änderung nicht umfasst sind.
  • Die Wartefrist (drei Monate) des Pkt. 3.2.1.5.1 (IT-Zulage) entfällt.
  • Umstellung der Gleitzeitperiode in bestehenden Betriebsvereinbarungen auf das Quartal als Zeitrahmen.

Sämtliche Änderungen treten mit 01.01.2019 in Kraft.
Wir möchten uns bei allen Gewerkschaftsmitgliedern bedanken, ohne die ein positiver Abschluss nicht möglich gewesen wäre. Je besser wir organisiert sind, desto mehr können wir bewegen!