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GPA-djp zu VfGH-Sozialversicherungsurteil: Beitragsprüfung in Sozialversicherung gewahrt

Parität bedeutet für Beschäftigte nichts Gutes

Positiv bewertet Barbara Teiber, Bundesvorsitzende der Gewerkschaft GPA-djp, das Urteil der Verfassungsrichter betreffend die Beitragsprüfung in der Sozialversicherung: „Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geht es dabei um viel Geld. Es ist ein wichtiger Erfolg, dass die Beitragsprüfung bei der Sozialversicherung bleibt und damit weiterhin streng geprüft wird, ob die Beschäftigten richtig angemeldet und eingestuft sind.“

Die schwarzblaue Regierung hatte gesetzlich festgelegt, dass die Beitragsprüfung von der Sozialversicherung zu den Finanzämtern wandert. Das hätte bedeutet, dass künftig die Finanzämter prüfen, ob die Firmen ihre Angestellten auch ordnungsgemäß angemeldet und versichert haben. Ihre Ergebnisse sind laut Rechnungshof schlechter als die der Sozialversicherung. Diese Regelung wurde nun vom Verfassungsgerichtshof gekippt.

Wenngleich das Urteil selbstverständlich zu akzeptieren sei, sieht Teiber es als sehr problematisch, dass die Parität aufrecht bleibt. Teiber: „Sogar im Austrofaschismus waren die Arbeitnehmer in der Sozialversicherung in der Mehrheit. Was die Parität zwischen Dienstnehmer- und Dienstgebervertretern bedeutet, sieht man momentan bei der von der Wirtschaft geplanten Verschlechterung bei Krankenständen. Das Urteil, die Parität nicht aufzuheben, bedeutet für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nichts Gutes.“