Gewerbe, Handwerk, Dienstleistung: Kollektivvertragsabschluss für 2022 fixiert
In der Verhandlungsrunde am 30.11.2021 konnte ein Abschluss erzielt werden
In der Verhandlungsrunde am 30.11.2021 konnte ein Abschluss zum Kollektivvertrag Angestellte in Gewerbe, Handwerk und in der Dienstleistung erzielt werden.
In diesem Kollektivvertrag sind rund 100.000 Angestellte erfasst. Die Palette der erfassten Beschäftigten reicht beispielsweise von Angestellten bei Tischlern, über körpernahe Dienstleistungen bis zum Callcenter. Damit war aber auch eine völlig unterschiedliche Betroffenheit durch die COVID-Krise gegeben. Während ein (kleinerer) Teil von Lockdowns betroffen war, hat bei anderen das Geschäft durchaus geboomt.
Die Mindestgehälter der Verwendungsgruppe I und II steigen um 3,1 %, der Verwendungsgruppe III und IV um 2,9 %, der Verwendungsgruppe V um 2,85 % und der Verwendungsgruppe VI um 2,7 %. Die Meistergruppen I und II steigen um 2,9 %, die Meistergruppe III um 2,85%. Die Lehrlingseinkommen steigen um 3,1 %. Geltungsbeginn ist de 1.1.2022.
Unter Berücksichtigung der dem Abschluss zugrunde gelegten durchschnittlichen Inflation der letzten 12 Monate zum Abschlusszeitpunkt von 2,25 % konnte somit ein herzeigbares Gehaltsplus erreicht werden.