KV-Metallgewerbe: Kollektivvertrag 2023 für die Angestellten abgeschlossen
Gültig ab 1.1.2023
Am 2.12.2022 konnte für die Angestellten im Metallgewerbe nachfolgender Abschluss erzielt werden:
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter in
den Verwendungsgruppen I und II um 8,0 %
den Verwendungsgruppen III und IV um 7,3 %
der Verwendungsgruppe V um 7,2 %
der Verwendungsgruppe VI um 7,1 %
der Meistergruppe um 7,2 % - Erhöhung der Ist-Gehälter in den
Verwendungsgruppen I bis VI um 7,1 %,
der Meistergruppe um 7,1 % - Erhöhung der Sondervergütung (Nachtzulage) gem. § 6 RKV auf EUR 2,35
- Erhöhung der Reiseaufwandsentschädigungen (ohne Kilometergeld)
Gemäß § 10 Ziff. 4 lit. b: EUR 10,70
Gemäß § 10 Ziff. 4 lit. c: EUR 26,40
Gemäß § 10 Ziff. 4 lit. d: EUR 47,11 bzw. 26,40
Gemäß § 10 Ziff. 4 lit. e: EUR 16,73 - Erhöhung der Lehrlingseinkommen:
1. Lehrjahr +9,6% > € 730,- + Klimaticket
2. Lehrjahr +7,6% > € 925,- + Klimaticket
3. Lehrjahr +7,4% > € 1.125,- + Klimaticket
4. Lehrjahr +12,4% > € 1.600,-
Das Klimaticket stellt eine absolute Innovation innerhalb der Kollektivvertragslandschaft dar. Der heurige Abschluss ist der erste Angestellten Kollektivvertag, wo diese klimafreundliche Maßnahme getroffen wurde. Bedenkt man die Kosten für ein Klimaticket von € 821,- bis zum Alter von 25 Jahren, ist die Erhöhung noch höher zu bewerten. - Geltungstermin: 1.1.2023
- Weitere nähere Details zu den Verhandlungen findest du in unserem Newsletter.
Der aktuelle Kollektivvertrag steht zum Downloaden zur Verfügung.