KV-Abschluss Bäckergewerbe, gültig ab 01.10.2019
Erhöhung der Mindestgehälter um durchschnittlich 2,8 % !
Am 24. September 2019 konnten die Kollektivvertragsverhandlungen für das Bäckergewerbe erfolgreich abgeschlossen werden.
Durchschnittlich werden die Mindestgrundgehälter um 2,8% angehoben, die Verwendungsgruppe I wurde ersatzlos gestrichen und die Verwendungsgruppe II wurde mit einem höheren Prozentsatz angehoben.
Die Mindestgehälter wurden mit 1.10.2019 auf mindestens € 1500,- angehoben.