Corona-Kollektivvertrag für Apotheken
Der Apothekerverband als Vertretung der selbständigen Apotheker und die Die Gewerkschaft GPA sowie sowie der Verband Angestellter Apotheker Österreichs konnten sich mit dem Apothekerverband auf einen einen Corona-Zusatz-Kollektivvertrag einigen. Der KV sieht klare Regeln im Umgang mit den COVID-Schutzmaßnahmen vor.
Die Beschäftigten in Apotheken leisten in diesen schwierigen Zeiten einen für die Gesellschaft unglaublich wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung der Gesundheit. Es war höchste Zeit, dass auch sie in einem Kollektivvertrag verbriefte Rechte in Anspruch nehmen könne.
Bezahlung und Freistellung für die Zeit des Tests
Gemäß dem KV werden Beschäftigte für die Zeit des Testens bezahlt von der Arbeit freigestellt. ArbeitnehmerInnen dürfen weiters wegen der Inanspruchnahme des SARS-CoV-2 Tests nicht entlassen, gekündigt oder anders benachteiligt werden, insbesondere hinsichtlich des Entgelts, der Aufstiegsmöglichkeiten und der Versetzung. Gleiches gilt bei Vorliegen eines positiven SARS-CoV-2 Testergebnisses. Bei dauerhaftem Tragen einer Schutzmaske sieht der KV vor, dass nach drei Stunden eine zehnminütige Abnahme der Maske ermöglicht werden muss.
Der Kollektivvertrag tritt am 20.4.2021 in Kraft und gilt bis 31.12.2021 bzw. bis zu einer etwaigen vorherigen Aufhebung der diesem KV zugrunde liegenden Verordnung