KV-Bergwerke: KV-Abschluss mit dem Fachverband Bergbau/Stahl
Gültig ab 1.11.2019
Am Nachmittag des 30. Oktober erreichten die Gewerkschaften GPA-djp und PRO-in den Verhandlungen für die Beschäftigten des Bergbaus und der Stahlindustrie den dritten Abschluss auf dem Weg zum Erhalt des einheitlichen Kollektivvertrags Metallindustrie. Wie in der Metalltechnischen Industrie und der Nichteisenmetallindustrie werden die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und die Ist-Löhne gestaffelt um 2,6 bis 2,8 Prozent angehoben.
Davon abweichend steigt der niedrigste Mindestlohn auf 2.000 Euro und damit um 4,46 Prozent. Die Lehrlingsentschädigungen werden um 2,7 Prozent erhöht, Aufwandsentschädigungen um 2,0 Prozent und die Zulagen um 2,6 Prozent. Zudem erhalten die Beschäftigten das Recht, Jubiläumsgelder in einen Monat bezahlte Freizeit umzuwandeln. Der Verbrauch kann dabei individuell vereinbart werden.
Der Abschluss in Kürze:
- Mindestlöhne und Grundgehälter: + 2,6 bis 2,8 %
- Neuer Mindestlohn und -Gehälter: 2.000 Euro
- Ist-Löhne und -Gehälter: + 2,6 bis 2,8 %
- Lehrlingsentschädigungen: + 2,7 %
- Zulagen: + 2,6 %
- Aufwandsentschädigungen: + 2 %
- Umwandlung von Geldansprüchen in mehr Freizeit (Jubiläumsgeld)
- Geltungsbeginn: 1. November 2019
Laufzeit: 12 Monate