Erfolgreicher Kollektivvertragsabschluss für die Angestellten der Textilindustrie 2017
Plus 1,25 Prozent Ist-Gehalt und plus 1,5 Prozent Lehrlingsentschädigungen Ab Ende 2018 Mindestlohn von € 1.500,-
Am 14.März 2017 konnten sich die Sozialpartner der Textilindustrie auf € 1.500,- Mindestlohn/-gehalt bis Ende 2018 einigen. Neben zwei wichtigen rahmenrechtlichen Punkten (Karenzanrechnung, Lehrlingsfreifahrt) werden die KV-Grundlöhne in mehreren Etappen angehoben und so ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung bei den niedrigen Einkommen erreicht. Das Mindestgehalt wird zum gleichen Zeitpunkt wie die Löhne am 1.Dezember 2018 € 1.500,- betragen.
Nach konstruktiven und zielorientierten Verhandlungen konnte in der ersten Verhandlungsrunde ein wesentlicher Meilenstein für die Beschäftigten in der Textilindustrie vereinbart werden.
Den VerhandlerInnen der Arbeitgeberseite zollen wir größten Respekt – Dank auch dem Einsatz unserer Kolleginnen und Kollegen der beiden Arbeitnehmerverhandlungsteams. Ein starkes Zeichen für die Lösungskompetenz der Sozialpartner.
Lohn- und Gehaltsrechtliche Verbesserungen:
- + KV-LÖHNE: Stufenplan zur Erreichung von € 1.500,- Mindestlohn zum 1.12.2018
(3 Etappen/Lohntabellen zum 1.4.2017, 1.04.2018 und 1.12.2018) - + 1,5 % KV-GEHÄLTER, ab 1.4.2018 um + 0,25 % zuzüglich der durchschnittlichen Inflationsrate der Monate März 2017 bis Februar 2018.
(ab 1.12.2018 beträgt das Mindestgehalt ebenfalls € 1.500,-) - + 1,25 % IST-LÖHNE/-GEHÄLTER, ab 1.4.2018 um + 0,25 % zuzüglich der durchschnittlichen Inflationsrate der Monate März 2017 bis Februar 2018.
- + 1,5 % Lehrlingsentschädigungen, ab 1.4.2018 um + 1,9 %.
- + 1,0 % Reisekosten-, Trennungsentschädigung, sowie Messegelder, ab 1.4.2018 um die durchschnittliche Inflationsrate der Monate März 2017 bis Februar 2018.
Rahmenrechtliche Verbesserungen:
- + Übernahme der Fahrtkosten zum Berufsschulinternat
Lehrlingen werden in Zukunft die Kosten ersetzt, die durch die Fahrt zum Berufsschulinternat bzw. von diesem nach Hause entstehen. - + Verbesserungen bei Anrechnung von Karenzen
Elternkarenzen, die nach dem 1.4.2017 enden, werden auf dienstzeitabhängige Ansprüche (ausgenommen Zeitvorrückungen) zur Gänze angerechnet. - + Gespräche zu den Verwendungsgruppen der Angestellten werden fortgeführt.
Geltungsbeginn: 1. April 2017
Laufzeit: bis 31.3.2019 (Die Erhöhung der Kollektivvertragslöhne vom 1.12.2018 gilt bis 31.3.2020.)
Die nächsten Verhandlungen zum Rahmenrecht und Ist- Lohn- bzw.KV-/Ist- Gehalt finden mit Februar/März 2019 statt.