Erfolgreicher Kollektivvertragsabschluss für die Angestellten der Textilindustrie 2018
Plus 2,30 Prozent Ist-Gehalt und plus 1,9 Prozent Lehrlingsentschädigungen
Wie am 14.März 2017 vereinbart und protokolliert, werden die Erhöhungen der Lehrlingsentschädigungen KV- und Istgehälter, sowie Reiseaufwandsentschädigungen, Trennungskostenentschädigung und Messegeld wie folgt erhöht:
Die Inflation, die für den Abschluss wesentlich war betrug 2,05 Prozent, dh. die KV- und Istgehälter werden per 1.4.2018 um 2,3 Prozent angehoben (Inflation + 0,25 Prozent)
Die Lehrlingsentschädigungen werden, wie 2017 vereinbart, um 1,9 Prozent angehoben.
Reiseaufwandsentschädigungen (Taggeld für Angestellte der Verwendungsgruppen I - Va, sowie der Meistergruppen), Trennungskostenentschädigung lt. §4 (4) und Messegeld nach § 5 (3) werden um die Inflation (also 2,05 Prozent) angehoben.
Das Taggeld wird von € 49,60 auf € 50,62 erhöht.
Die Trennungskostenentschädigung wird von € 20,86 auf € 21,29 erhöht.
Das Messegeld wird von € 22,98 auf € 23,45 erhöht.
Geltungsbeginn: 1. April 2018
Die nächsten Verhandlungen zum Rahmenrecht und Ist- Lohn- bzw.KV-/Ist- Gehalt finden mit Februar/März 2019 statt.