Die Tücken des Vorstellungsgespräches
Fragen nach Gewerkschafts- mitgliedschaft oder Familienplanung kommen immer wieder vor. Aber was geht das einen potenziellen Arbeitgeber eigentlich an?
Dieser Artikel erschien im Mitgliedermagazin KOMPETENZ, Ausgabe 1, Februar 2017
Autorin: Andrea Komar
Jede/r kennt die Situation: Man hat sich um eine interessante Stelle beworben und wird zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Selbstverständlich möchte man einen guten ersten Eindruck machen: Kleidung, Frisur und Auftreten sind wichtig, eine gewissenhafte Vorbereitung ist geboten. Aber handelt es sich denn überhaupt um einen „ersten Eindruck“, oder hat sich ihr Gegenüber bereits anhand ihres Internetprofils ein Bild gemacht?
Bleiben wir zunächst beim Gespräch, für das es rechtliche Spielregeln gibt, die sie kennen sollten. Der potenzielle Arbeitgeber möchte möglichst viel über Sie erfahren, sei es im persönlichen Gespräch, sei es mittels Fragebogens. Seine Neugierde ist verständlich – schließlich möchte er herausfinden, wie es um Ihre Berufserfahrung, Ihre fachlichen Kenntnisse, Ihre Eloquenz und Ihre soziale Kompetenz bestellt ist. Sie wiederum möchten seine Fragen aufrichtig beantworten. Doch bei einigen Fragen ist Vorsicht geboten. Nicht alle müssen beantwortet werden.
Unbedenkliche Fragen
Fragen nach der Ausbildung, vorangegangenen Beschäftigungsverhältnissen und deren Inhalt sind nicht nur zulässig, sondern auch sinnvoll und zielführend. Der potenzielle Arbeitgeber ist sogar verpflichtet, Fakten, die zur Beschäftigung (z. B. Vordienstzeiten zwecks korrekter Einstufung im Kollektivvertrag) oder zur ordnungsgemäßen Führung des Betriebs (z. B. für die Lohnverrechnung) notwendig sind, zu erfragen. Darüber hinaus möchte er aber auch sehen, ob Sie ins Unternehmen und in die vorgesehene Tätigkeit passen. Er möchte sich von dem Menschen, der Sie sind, von Ihrem Charakter und Ihrem Privatleben ein Bild machen. In dem Moment, in dem er Fragen stellt, die in Ihre Privatsphäre eindringen, schießt er jedoch über das Ziel hinaus.
Unzulässige Fragen
Der Klassiker ist die Frage an junge Frauen, ob sie gerade schwanger seien. Aber auch andere häufig gestellte Fragen verletzen die Privatsphäre: Ob der/die StellenbewerberIn in einer Beziehung lebe, eine Familie plane, einer politischen Partei, Gewerkschaft oder Religionsgemeinschaft angehöre und wie es um sein/ihr Vermögen bestellt sei. Auch wollen sich potenzielle Arbeitgeber ein Bild über den Gesundheitszustand der Bewerber:innen machen. Solche Fragen sind im Regelfall unzulässig (es sei denn, die betrieblichen Interessen machten ausnahmsweise einen Eingriff in Persönlichkeitsrechte erforderlich, was aber zumeist gesetzlich geregelt ist). Werden Ihnen solche Fragen gestellt, können Sie die Antwort entweder verweigern oder wahrheitswidrig antworten, ohne deshalb Konsequenzen befürchten zu müssen. So weit, so gut! Aber was passiert, wenn der potenzielle Arbeitgeber die Antworten längst in sozialen Netzwerken erhalten hat?
Google vergisst nicht
Immer mehr potenzielle Arbeitgeber googeln die Stellenbewerber:innen. Im Bemühen um einen Job kann Ihr Internet-Profil also der Schlüssel zum Erfolg oder Misserfolg sein! Ist es professionell, stehen Ihre Chancen gut, ist es schlecht, kann es Ihnen womöglich sogar passieren, dass Sie nicht einmal zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Wer sein Privatleben im Netz teilt, sollte also nicht allzu sorglos sein.
Das besondere Augenmerk potenzieller Arbeitgeber gilt Hinweisen auf übermäßigen Alkohol- und Drogenkonsum und gefährliche (unfallgeneigte) Hobbys. Interessant könnte auch sein, wie Sie sich über frühere Arbeitgeber äußern, oder ob Sie gar Firmeninterna ausplaudern. Fast ebenso stark wird auf provokative und anzügliche Spuren in den Profilen geachtet.
Öffentlich gepostete Beiträge werden gelesen, vor allem um z. B. Hinweise auf die politische Gesinnung, aber auch auf Rechtschreibung und Ausdrucksfähigkeit zu erhalten. Dabei werden selbst Ihre „Likes“ berücksichtigt. Es genügt also nicht, wenn Sie beim Vorstellungsgespräch wissen, welche Fragen Sie nicht beantworten müssen. Sie sollten sicherstellen, dass sich diese Fragen auch nicht durch Ihr Internet-Profil beantworten lassen, denn das Internet vergisst nicht!
Das ganze Leben im sozialen Netzwerk
Vermeintlich private Postings können Auswirkungen am Arbeitsplatz haben. So schützen Sie sich erfolgreich davor.
Im Zuge unserer Rechtsberatung werden wir immer wieder mit unerfreulichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen konfrontiert, die auf Einträge in sozialen Netzwerken zurückzuführen sind. Diese Konsequenzen reichen von Schwierigkeiten bei der Postensuche bis hin zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Als besonders anstößig werden von Arbeitgebern sogenannte Hasspostings angesehen. Soziale Medien geben uns die Möglichkeit, über Stadt- und Landesgrenzen hinaus mit Menschen zu kommunizieren, machen unser Leben aber auch zunehmend transparent, mit oft ungeahnten Folgen. Es ist daher unumgänglich, im Umgang mit sozialen Medien Vorsicht walten zu lassen.
Was Sie unbedingt tun sollten
- Agieren Sie vorausschauend, nicht erst, wenn Sie sich auf Jobsuche begeben.
- Googeln Sie zunächst Ihren eigenen Namen, um herauszufinden, welche Informationen über Sie im Internet kursieren.
- Nutzen Sie stets die Privatsphäre-Funktion der von Ihnen verwendeten sozialen Netzwerke. Legen Sie fest, wer Ihr vollständiges Profil samt Fotos, Videos und Kommentaren sehen kann und wer nicht.
- Haben Sie ein öffentlich zugängliches Profil, sollten Sie keine unangemessenen Fotos ins Netz stellen. Sowohl allzu freizügige Fotos als auch feucht-fröhlich Partyfotos können gerade für Jobsuchende schädlich sein.
- Wenn Sie mit richtigem Namen statt unter einem Pseudonym posten, achten Sie auf Sprache und Wortwahl. Radikale Ansichten, Aggressivität oder Beleidigungen können Ihnen bei der Jobsuche zum Nachteil gereichen oder Ihr Arbeitsverhältnis vorzeitig beenden. Achten Sie auch darauf, unter welche Beiträge Sie ein „Like“ setzen.
- Professionalisieren Sie Ihren Internetauftritt: Ist er gelungen, kann Ihnen das den gewünschten Job bescheren.