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Was du rund ums Vorstellungsgespräch beachten solltest

Fragen nach der Gewerkschaftsmitgliedschaft oder der Familienplanung kommen bei Vorstellungsgesprächen immer wieder vor. Aber was geht das einen potenziellen Arbeitgeber eigentlich an?

Balša - stock.adobe.com

Jede/r kennt die Situation: Man hat sich um eine interessante Stelle beworben und wird zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Selbstverständlich möchte man einen guten ersten Eindruck machen: Kleidung, Frisur und Auftreten sind wichtig, eine gewissenhafte Vorbereitung ist geboten. Aber handelt es sich denn überhaupt um einen „ersten Eindruck“, oder hat sich dein Gegenüber bereits anhand ihres Internetprofils ein Bild gemacht?

Zulässiges und Unzulässiges beim Vorstellungsgespräch

Bleiben wir zunächst beim Gespräch, für das es rechtliche Spielregeln gibt, die du kennen solltest. Der potenzielle Arbeitgeber möchte möglichst viel über dich erfahren, sei es im persönlichen Gespräch, sei es mittels Fragebogens. Seine Neugierde ist verständlich – schließlich möchte er herausfinden, wie es um deine Berufserfahrung, deine fachlichen Kenntnisse, deine Eloquenz und deine soziale Kompetenz bestellt ist. Du wiederum möchtest seine Fragen aufrichtig beantworten. Doch bei einigen Fragen ist Vorsicht geboten. Nicht alle müssen beantwortet werden.

Unbedenkliche Fragen: Ihre berufliche Laufbahn

Fragen nach der Ausbildung, vorangegangenen Beschäftigungs­verhältnissen und deren Inhalt sind nicht nur zulässig, sondern auch sinnvoll und zielführend. Der potenzielle Arbeitgeber ist sogar verpflichtet, Fakten, die zur Beschäftigung (z. B. Vordienstzeiten zwecks korrekter Einstufung im Kollektivvertrag) oder zur ordnungsgemäßen Führung des Betriebs (z. B. für die Lohnverrechnung) notwendig sind, zu erfragen. Darüber hinaus möchte er aber auch sehen, ob du ins Unternehmen und in die vorgesehene Tätigkeit passt. Er möchte sich von dem Menschen, der du bist, von deinem Charakter und deinem Privatleben ein Bild machen. In dem Moment, in dem er Fragen stellt, die in deine Privatsphäre eindringen, schießt er jedoch über das Ziel hinaus.

Unzulässige Fragen: deine Privatsache

Der Klassiker ist die Frage an junge Frauen, ob sie gerade schwanger seien. Aber auch andere häufig gestellte Fragen verletzen die Privatsphäre: Ob der/die StellenbewerberIn in einer Beziehung lebe, eine Familie plane, einer politischen Partei, Gewerkschaft oder Religionsgemeinschaft angehöre und wie es um sein/ihr Vermögen bestellt sei. Auch wollen sich potenzielle Arbeitgeber ein Bild über den Gesundheitszustand der Bewerber:innen machen. Solche Fragen sind im Regelfall unzulässig (es sei denn, die betrieblichen Interessen machten ausnahmsweise einen Eingriff in Persönlichkeitsrechte erforderlich, was aber zumeist gesetzlich geregelt ist). Werden dir solche Fragen gestellt, kannst du die Antwort entweder verweigern oder wahrheitswidrig antworten, ohne deshalb Konsequenzen befürchten zu müssen. So weit, so gut! Aber was passiert, wenn der potenzielle Arbeitgeber die Antworten längst in sozialen Netzwerken erhalten hat?

Google vergisst nicht - wenn der potentielle Arbeitgeber private Infos im Netz findet

Immer mehr potenzielle Arbeitgeber googeln die Stellenbewerber:innen. Im Bemühen um einen Job kann dein Internet-Profil also der Schlüssel zum Erfolg oder Misserfolg sein! Ist es professionell, stehen deine Chancen gut, ist es schlecht, kann es dir womöglich sogar passieren, dass du nicht einmal zum Vorstellungsgespräch eingeladen wirst. Wer sein Privatleben im Netz teilt, sollte also nicht allzu sorglos sein.

Das besondere Augenmerk potenzieller Arbeitgeber gilt Hinweisen auf übermäßigen Alkohol- und Drogenkonsum und gefährliche (unfallgeneigte) Hobbys. Interessant könnte auch sein, wie du dich über frühere Arbeitgeber äußerst, oder ob du gar Firmeninterna ausplauderst. Fast ebenso stark wird auf provokative und anzügliche Spuren in den Profilen geachtet.

Öffentlich gepostete Beiträge werden gelesen, vor allem um z. B. Hinweise auf die politische Gesinnung, aber auch auf Rechtschreibung und Ausdrucksfähigkeit zu erhalten. Dabei werden selbst deine „Likes“ berücksichtigt. Es genügt also nicht, wenn du beim Vorstellungsgespräch weißt, welche Fragen du nicht beantworten musst. Du solltest sicherstellen, dass sich diese Fragen auch nicht durch dein Internet-Profil beantworten lassen, denn das Internet vergisst nicht!

Das ganze Leben im sozialen Netzwerk

Vermeintlich private Postings können oft unerfreuliche Auswirkungen am Arbeitsplatz haben.

Die GPA Rechtsberatung wird immer wieder mit unerfreulichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen konfrontiert, die auf Einträge in sozialen Netzwerken zurückzuführen sind. Diese Konsequenzen reichen von Schwierigkeiten bei der Postensuche bis hin zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Als besonders anstößig werden von Arbeitgebern sogenannte Hasspostings angesehen.

Lesetipp: Lieber nicht - Hasspostings können zu Entassungen führen

Soziale Medien geben uns die Möglichkeit, über Stadt- und Landesgrenzen hinaus mit Menschen zu kommunizieren, machen unser Leben aber auch zunehmend transparent, mit oft ungeahnten Folgen. Es ist daher unumgänglich, im Umgang mit sozialen Medien Vorsicht walten zu lassen.

Was du unbedingt tun solltest, um deinen Traumjob zu bekommen

  • Agiere vorausschauend, nicht erst, wenn du dich auf Jobsuche begibst.
  • Google zunächst deinen eigenen Namen, um herauszufinden, welche Informationen über dich im Internet kursieren.
  • Nutze stets die Privatsphäre-­Funktion der von dir verwendeten sozialen Netzwerke. Lege fest, wer dein vollständiges Profil samt Fotos, Videos und Kommentaren sehen kann und wer nicht.
  • Hast du ein öffentlich zugängliches Profil, solltest du keine unangemessenen Fotos ins Netz stellen. Sowohl allzu freizügige Fotos als auch feucht-fröhlich Partyfotos können gerade für Jobsuchende schädlich sein.
  • Wenn du  mit richtigem Namen statt unter einem Pseudonym postest, achte auf Sprache und Wortwahl. Radikale Ansichten, Aggressivität oder Beleidigungen können dir bei der Jobsuche zum Nachteil gereichen oder dein Arbeitsverhältnis vorzeitig beenden. Achte auch darauf, unter welche Beiträge du ein „Like“ setzt.
  • Professionalisiere  deinen Internetauftritt: Ist er gelungen, kann dir das den gewünschten Job bescheren.

Dieser Artikel erschien im Mitgliedermagazin KOMPETENZ, Ausgabe 1, Februar 2017
Autorin: Andrea Komar

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