Man(n) kann Gewalt an Frauen beenden
GPA Frauen unterstützen die weltweite Kampagne „16 Tage gegen Gewalt an Frauen“
Nur ein sexistischer Witz in der Kaffeeküche? Nur ein Kompliment? Nur eine Berührung?
Stopp Sexuelle Belästigung und Gewalt an Frauen - schon bei der ersten Bemerkung!
Mehr als jede dritte Frau in Österreich hat seit ihrem 15. Lebensjahr eine Form der sexuellen Belästigung erlebt. Viele auch am Arbeitsplatz.
GPA Frauen unterstützen die weltweite Kampagne „16 Tage gegen Gewalt an Frauen“, die vom 25.11. bis 10.12. mit zahlreichen Veranstaltungen stattfindet. Dieses Jahr unter dem Motto: Man(n) kann Gewalt an Frauen beenden.
Finanzielle Unabhängigkeit und sichere Arbeitsplätze
Jede fünfte Frau in Österreich ist zumindest einmal in ihrem Leben von körperlicher und/oder sexueller Gewalt betroffen. Damit man sich ein eigenständiges Leben leisten und sich aus Gewaltbeziehungen lösen kann, braucht man ein gutes Einkommen. Wir Gewerkschaftsfrauen fordern daher in allen unseren Kollektivverträgen ein Mindesteinkommen von EUR 2000,- brutto, den Zugang zu Aus- und Weiterbildung und flächendeckende Kinderbildungsplätze.
Nur wenn Frauen finanziell abgesichert sind und Beruf und Kinderbetreuung vereinbaren können, haben sie die Chance, sich aus der der Gewaltspirale zu lösen.
Prävention durch den Betriebsrat
Betriebsräte können sichere Arbeitsplätze mitgestalten
Gewalt gegen Frauen ist immer noch tabuisiert. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist dabei keine Ausnahme. Aus diesem Grund gibt es auch kaum Zahlen oder Studien, die das Ausmaß dokumentieren. Aus Scham und Unwissenheit schweigen viele Betroffene. Doch das muss nicht so sein! Betriebsrät:innen können sichere Arbeitsplätze mitgestalten! Macht es zum Thema im Betrieb! Auch für Betriebsräte, Männer wie Frauen, darf sexuelle Belästigung kein Tabuthema sein. Deswegen: Wende dich mit deinen Fragen und Problemen an deinen Betriebsrat.
Aber was ist eigentlich sexuelle Belästigung?
Das Gleichbehandlungsgesetz definiert sexuelle Belästigung folgendermaßen:
Sexuelle Belästigung liegt vor,
- wenn ein der sexuellen Sphäre zugehöriges Verhalten gesetzt wird,
- das die Würde einer Person beeinträchtigt oder dies bezweckt,
- für die betreffende Person unerwünscht, unangebracht oder anstößig ist und
- eine einschüchternde, feindselige oder demütigende Arbeitsumwelt für die betreffende Person schafft oder dies bezweckt.
Es kommt nicht darauf an, wie jemand etwas gemeint hat, sondern wie es bei dem/der Betroffenen angekommen ist.
Was kann ich tun, wenn ich sexuell belästigt werde?
- Nein sagen: klar, deutlich, höflich und bestimmt. Die Botschaft „ich will dieses Verhalten nicht“ soll ankommen.
- Es ist auch nicht notwendig, sich zu rechtfertigen oder seine Gründe zu erklären.
- Den Belästiger zur Rede stellen und auffordern dieses Verhalten sofort zu unterlassen, eventuell auch schriftlich.
- Datum, Ort, Zeitpunkt, Anwesende und Vorfall genau notieren.
- Zeug:innen ansprechen.
- Verbündete suchen.
- Betriebsrat/Frauenbeauftragte und Vorgesetzten (sofern dieser nicht der Belästiger ist) informieren.
- Vorgesetzten auffordern, seiner Fürsorgepflicht nachzukommen und dieses Verhalten abzustellen.
Wie kann ich als Kollege oder Kollegin helfen?
- Nicht wegschauen, wenn man Zeug:in eines Vorfalls wird und/oder ins Vertrauen gezogen wird.
- Selbstvertrauen der betroffenen Person stärken.
- Hilfe anbieten, aber niemals gegen den Willen der betroffenen Person aktiv werden.
- Maßnahmen immer mit der betroffenen Person abstimmen.
- Bereitschaft, als Zeug:in bereitzustehen.
- Auch wenn man nicht sexuell belästigt wurde, kann ein Anruf oder ein Termin bei einer Beratungsstelle hilfreich sein, um Informationen oder Rat einzuholen, wie man am besten helfen kann.
- Wenn Kolleg:innen belästigt, ausgelacht oder beschimpft werden, Zivilcourage zeigen und zu erkennen geben, dass man mit diesem Verhalten nicht einverstanden ist.
Was muss die Dienstgeberin oder der Dienstgeber tun?
Arbeitnehmer:innen müssen vor sexueller Belästigung geschützt werden, dazu ist die Denstgeberin oder der Dienstgeber im Rahmen der Fürsorgepflicht verpflichtet. Darunter fallen aber nicht nur Vorfälle mit Vorgesetzten, sondern auch mit Arbeitskolleg:innen, Kund:innen, Lieferant:innen, etc. Anders ausgedrückt: die Dienstgeberin oder der Dienstgeber muss Maßnahmen ergreifen, um Arbeitnehmer:innen vor sexueller Belästigung – egal von wem sie ausgeht - bestmöglich zu schützen.
Wird dies unterlassen, kann die Dienstgeberin oder der Dienstgeber für Schadenersatzleistungen herangezogen werden.
Derartige Maßnahmen könnten sein:
- Beschwerden in jedem Fall ernst nehmen und vertraulich behandeln!
- Auf das Gesprächsklima im Unternehmen achten.
- Der betroffenen Person Glauben schenken.
- Den Sachverhalt so sensibel wie möglich aufklären.
- Direkte Konfrontationen zwischen der betroffenen Person und Täter vermeiden.
- Keinen Zweifel aufkommen lassen, dass sexuelle Belästigung eine Straftat ist, die auch als solche verstanden wird. Das ist kein Kavaliersdelikt!
- Auch Arbeitnehmer:innen, die als Zeug:innen ausgesagt haben, durch Wertschätzung schützen - klarstellen, dass es sich dabei nicht um „vernadern“ handelt!
- Eine Kontaktstelle einrichten, an die sich Betroffene wenden können.
- Entsprechende „keine Toleranz-Klausel“, bereits in die Dienstverträge aufnehmen.
- Betriebsvereinbarung abschließen und leben.
- Sensibilisierung für Diskriminierung und sexuelle Belästigung in Aus- und Weiterbildungsprogramme aufnehmen.
- Im Bedarfsfall bauliche Maßnahmen ergreifen, Selbstverteidigungskurse anbieten oder vermitteln.
Macht das Thema sichtbar
Mit diesem Plakat macht ihr das Thema im Betrieb sichtbar! Hier findet ihr die Muster-Betriebsvereinbarung dazu.
Wo kannst du dich noch hinwenden?
Entsprechende Sensibilisierungsseminare und Workshops können hilfreich sein, das Thema aufzuarbeiten. Die GPA bietet dir diese als Betriebsrät:in an. Ganz besonders wichtig sind derartige Weiterbildungen für Führungskräfte und Lehrlingsausbildner:innen. Der Abschluss einer Betriebsvereinbarung kann ebenfalls viel bewirken, sofern damit nicht nur versucht wird, das Thema unter den Teppich zu kehren!
Frauenhelpline gegen Männergewalt
Tel. Nr. 0800 222 555 anonym, kostenlos und rund um die Uhr erreichbar. Muttersprachliche Beratung auch in
Arabisch, Englisch, Bosnisch, Kroatisch, Serbisch, Rumänisch, Spanisch und Türkisch möglich!
Gleichbehandlungsanwaltschaft
Anonyme und vertrauliche Beratungstermine können von Montag bis Donnerstag 9-15 Uhr, Freitag 9-12 Uhr
unter der Tel. Nr. 0800-206119 gratis aus ganz Osterreich vereinbart werden.
gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at
Act4Respect
Für persönliche Anliegen zum Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist die Telefonberatung vertraulich und kostenlos (ortsüblicher Telefontarif) und auf Wunsch anonym erreichbar: Montag 11-14 Uhr, Donnerstag 16-19 Uhr unter der Tel. Nr. 0670 600 70 80 (österreichweit).