Gehaltserhöhung für die Angestellten bei Ärztinnen und Ärzten in Niederösterreich
Neues Mindestgehalt von 2.000 Euro - Erhöhung von +16,68% bis +13,74% auf die Tabelle
Für Angestellte bei Ärzt:innen, ärztlichen Gruppenpraxen sowie Primärversorgungseinheiten in Niederösterreich konnte eine Erhöhung des Mindestgehalt auf 2.000 Euro erzielt werden. Dies bedeutet eine Erhöhung von +16,68% bis +13,74% auf die Tabelle.
Weitere Erhöhungen im Detail:
- IST Gehälter steigen linear um +4%
- Alle Zulagen steigen um +8,7%
- Mitarbeiterprämie von 400 Euro (vollzeitäquivalent) für alle im Jänner 2024 Beschäftigten und am 1. Mai 2024 in einem aufrechten Dienstverhältnis, freiwillig auf bis zu 3.000 Euro
Von der Erhöhung profitieren Angestellte bei Ärzt:innen, ärztlichen Gruppenpraxen sowie Primärversorgungseinheiten in Niederösterreich. Angestellte bei Ärztinnen und Ärzten in anderen Bundesländern haben jeweils eigene Kollektivverträge. Grund dafür ist, dass die Ärztekammer Österreich in Landeskammern organisiert ist und die jeweilige Landeskammer auch die Kollektivvertragsfähigkeit besitzt.
Wir als Gewerkschaft GPA fordern, dass es einen einheitlichen Kollektivvertrag über ganz Österreich – verhandelt mit der Österreichischen Ärztekammer – gibt!
Du kannst die jährlichen Kollektivvertragsverhandlungen unterstützen, indem du Gewerkschaftsmitglied wirst! Informationen dazu findest du HIER!
Bist du bereits Mitglied bedanken wir uns für deine Unterstützung.