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Erfolgreicher Kollektivvertragsabschluss 2025 in der außeruniversitären Forschung

Mindest- und Ist-Gehälter werden um 3,53 % erhöht

Seventyfour - stock.adobe.com

Am 11.12.2024 konnte für die Arbeitnehmer:innen der der außeruniversitären Forschung nachfolgender Abschluss bei einer rollierenden Inflation von 3,53 % erzielt werden.

Der Abschluss im Detail:

  • Die Kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden um 3,53 % erhöht, Aufrundung auf den nächsten vollen Euro.
  • Die tatsächlich gebührenden Gehälter (Ist-Gehälter) werden um 3,53 % erhöht.
  • Die Lehrlingseinkommen werden um 3,53 % erhöht, Aufrundung auf den nächsten vollen Euro.
  • Gemäß § 20 zustehende SEG- und Schichtzulagen werden um 3,53 % erhöht.

Verbesserungen im Rahmenrecht

  • Es wird ein neuer § 14 b eingefügt:
    Arbeitnehmer:innen, die laut Bescheid zum Kreis der begünstigt Behinderten gem. BEinstG gehören, haben in jedem Arbeitsjahr Anspruch auf einen Zusatzurlaub im Ausmaß von 2 Tagen.
  • § 30 Reisezeitentschädigungen werden in Hinblick auf die aktuelle Judikatur aktualisiert.
  • Alle Änderungen treten mit 1. 1. 2025 in Kraft