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Gewerkschaft GPA Tirol fordert eine Karenzregelung, die Frauen und Männern gerecht wird

Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Beruf – Belastungsprobe für Eltern

Als Rückschritt sieht die Gewerkschaft GPA Tirol die geplanten Änderungen im Mutterschutzgesetz / Väterkarenzgesetz, wonach Eltern nur mehr auf 22 Monate Karenz Anspruch haben, sofern sie die Karenz nicht teilen. Die zwei zusätzlichen Monate können nur vom jeweils anderen Elternteil genommen werden. Die Gewerkschaft GPA Tirol fordert eine klarere Regelung für Alleinerziehende und ein Bestehen bleiben des 24-monatigen Karenzanspruchs. Der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung soll zudem bereits ab dem 1. Lebensjahr des Kindes bestehen.

Durch einen Initiativantrag der Bundesregierung ist die Kürzung der gesetzlichen Karenz in § 15 MschG (Mutterschutzgesetz) /§ 2 VKG (Väterkarenzgesetz) bis zum 24. Lebensmonat des Kindes um 2 Monate geplant: Somit hat die Mutter und im Gleichklang auch der Vater nach dem VKG nur mehr einen Rechtsanspruch auf die gesetzliche Karenz bis zum 22. Lebensmonat des Kindes, wenn die Elternteile die gesetzliche Karenz nicht teilen wollen oder können.

Ausnahmen für alleinerziehende Elternteile, bei denen die 24-monatige Karenzzeit weiterhin möglich ist, sind zwar vorgesehen, Regelungen zur Feststellung des „Alleinerzieher:innen-Status“ bleiben jedoch unklar. Hier bedarf es bei Einführung dieser Bestimmung dringend einer klaren gesetzlichen Regelung.

Änderungen erhöhen Druck auf Frauen

„Maßnahmen, welche die Väterkarenz erleichtern, sind wünschenswert und längst überfällig. Die geplanten Änderungen im Mutterschutzgesetz (MschG) bzw. Väterkarenzgesetz (VKG) kämen im Bemühen um die Geschlechtergleichstellung einem Rückschritt gleich. Sie verschlechtern die Situation und erhöhen damit den Druck auf die Frauen, da diese künftig bereits nach 22 Monaten in den Beruf zurückkehren müssen und damit noch früher den schwierigen Spagat zwischen Kinderbetreuung und Arbeitsalltag meistern müssen. Die benötigen Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind nach wie vor nicht ausreichend vorhanden“, betont Sandra Graus, Frauenreferentin der GPA Tirol.

Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem 1. Lebensjahr

Für die Gewerkschaft GPA ist ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung spätestens ab dem 1. Lebensjahr deshalb unabdingbar. Eine Karenzverkürzung als Konsequenz, wenn der andere Elternteil den unübertragbaren zweimonatigen Karenzteil nicht in Anspruch nehmen kann oder will, dient sicherlich nicht der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Karenzanspruch bis zum 24. Lebensmonat soll bestehen bleiben.