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Klarer Umgang mit Corona-Schutzvorkehrungen

Als "großen gewerkschaftlichen Erfolg für rund 11.000 Tiroler Beschäftigte" bezeichnet Margit Luxner, Vorsitzende des Wirtschaftsbereiches Gesundheit und Soziales der Gewerkschaft GPA Tirol, den Zusatzkollektivvertrag für den privaten Pflege- und Gesundheitsbereich. Darauf haben sich die Gewerkschaften GPA und vida und die Vertreter der Arbeitgeber geeinigt.

Der Zusatzkollektivvertrag, der sich an jenen zwischen ÖGB und Wirtschaftskammer für die gewerbliche Wirtschaft beschlossenen anlehnt, sieht klare Regeln im Umgang mit den COVID-Schutzmaßnahmen vor. „Damit haben Beschäftigte einen klaren Anspruch auf eine zehnminütige ‚Maskenpause‘ nach drei Stunden durchgehender Arbeit mit Mundnasenschutz. Auch in Bezug auf die Covid19-Testungen können sich ArbeitnehmerInnen endlich auf klare Regelungen verlassen“, so Luxner, die weiter ins Detail geht: "So werden Beschäftigte, die aufgrund von Bestimmungen in einem Gesetz oder einer Verordnung einen Testnachweis vorlegen müssen, für die Zeit des Testens sowie der An- und Abreise zum bzw. vom Test bezahlt von der Arbeit freigestellt. Dies gilt auch, wenn keine gesetzliche Verpflichtung vorliegt, sondern die Testung auf Wunsch des Arbeitgebers vereinbart wird."

Erster Schritt in die richtige Richtung

"Die Zusatzvereinbarung kann nur als erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung gesehen werden, denen in puncto einer funktionierende Sozialpartnerschaft hoffentlich noch viele derartige Schritte folgen werden. Die MitarbeiterInnen dieser Branchen haben schon vor der Krise Außergewöhnliches geleistet, dieser Einsatz sollte auch endlich den politisch Verantwortlichen in Tirol ins Bewusstsein rücken", so Sonja Föger-Kalchschmied, Tiroler Bundesausschussmitglied der Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Gesundheit und Soziales. 

"Wir freuen uns, dass es mit diesem Kollektivvertrag klare Regeln zum Umgang mit den Corona-Maßnahmen im privaten Pflege- und Gesundheitsbereich gibt. Mit der Sicherstellung des Testens in der Arbeitszeit und der Entlastung beim Tragen des MNS wurden zwei große Unsicherheiten vieler Beschäftigter beseitigt", freut sich auch Emanuel Straka, Sekretär der Gewerkschaft vida, über die maßgebliche Verbesserung für die Beschäftigten.

Der Zusatzkollektivvertrag gilt für Beschäftigte folgender Arbeitgeber, Träger und Verbände:

  • Sozialwirtschaft Österreich
  • Caritas
  • Diakonie
  • SOS Kinderdorf
  • Österreichisches Rotes Kreuz
  • Berufsvereinigung von Arbeitgebern im Rettungs- und Sanitätsdienst
  • Arbeitgeberverein für Sozial- und Gesundheitsorganisationen in Vorarlberg