Einkommensberichte als wichtiges Mittel gegen den Gender Pay Gap
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Seit 2013 sind Unternehmen ab 150 Mitarbeiter verpflichtet, die Einkommen ihrer Beschäftigten nach Geschlecht betriebsintern und anonymisiert in einem Einkommensbericht offenzulegen und dem Betriebsrat zu senden. In Unternehmen ohne Betriebsrat muss der Einkommensbericht für alle Beschäftigten einsehbar sein.
Die Einkommensberichte sind ein gutes Instrument um nachvollziehen können, wie hoch die Gehälter von Frauen und Männern in einer Verwendungsgruppe sind. Wenn Ungleichheiten beim Einkommen da sind, kann das Gespräch mit der Unternehmensleitung gesucht und Druck gemacht werden, damit diese Unterschiede behoben werden.
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