Aufgaben von Jugendvertrauensrät:innen (JVR)
Im Jugendvertrauensrat aktiv zu sein, das heißt sich als Interessenvertretung für die Anliegen der Lehrlinge und der jugendlichen Arbeitnehmer:innen im Betrieb einzusetzen. Als JVR kämpfst du für die Qualität der Ausbildung (Abteilungswechsel, Einhaltung des Berufsbildes,…) und nimmst für dich und andere die Zukunft selbst in die Hand. Egal ob es dabei um die Übernahme nach der Lehrzeit, ein Prämiensystem für Lehrlinge oder eine gute Ausbildung geht. JugendvertrauensrätInnen setzen sich für dich ein.
Egal ob es dabei um die Übernahme nach der Lehrzeit, ein Prämiensystem für Lehrlinge oder eine gute Ausbildung geht. Jugendvertrauensrät:innen setzen sich für dich ein.
Wichtig: Die Rahmenbedingungen für den Jugendvertrauensrat (Aufgaben, Befugnisse, Wahlen…) sind im Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) und in der Betriebsratswahlordnung (BRWO) geregelt. Diese kannst du jederzeit per Mail an jugend@gpa.at bei uns anfordern.
Die Aufgaben von Jugendvertrauensrät:innen sind sehr vielfältig. Sie vertreten die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der jugendlichen Arbeitnehmer:innen und Lehrlinge. Im Klartext bedeutet das:
- Sie können sich in alle Angelegenheiten, die Lehrlinge und jugendliche Arbeitnehmer:innen betreffen einmischen und Vorschläge machen.
- Sie überwachen die Einhaltung der Vorschriften, die für das Arbeitsverhältnis der Lehrlinge und jugendlichen Arbeitnehmer:innen gelten. Das betrifft vor allem das Berufsausbildungsgesetz (BAG), das Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz (KJBG), das Berufsbild, den Kollektivvertrag und vieles mehr.
- Sie nehmen an den Unterweisungen über den Unfallschutz teil und können so überprüfen, ob der/die DienstgeberIn der Pflicht nachkommt, die Lehrlinge und jugendlichen Arbeitnehmer:innen zB. über Unfallgefahren und den richtigen Umgang mit Geräten und Maschinen zu informieren.
- Sie können Vorschläge zur Verbesserung der Berufsausbildung im Betrieb und zur Verbesserung der beruflichen Weiterbildung machen.
Damit Jugendvertrauensrät:innen ihr Aufgaben erfüllen können, muss der/die Dienstgeber:in über alle wesentlichen Fragen, die Lehrlinge und jugendliche Arbeitnehmer:innen betreffen, Auskunft erteilen.