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Berufsschule & Internat

Alles was du über den Berufsschulbesuch wissen solltest.

Der Lehrbetrieb muss dir die zum Besuch der Berufsschule notwendige Zeit freigeben. Die Berufsschulzeit (eine eventuelle Mittagspause ausgenommen) ist dir auf die wöchentliche Arbeitszeit anzurechnen.

Du bist zum Besuch der Berufsschule verpflichtet - wenn du dieser Pflicht mehrmals nicht nachkommst, kann der Betrieb dein Lehrverhältnis auflösen!

Für alle Lehrlinge und Jugendlichen, die in selbstständigen Ausbildungseinrichtungen oder in einem Lehrgang nach dem Jugendausbildungssicherungsgesetz (Anmerkung überbetrieblich) ausgebildet werden, besteht ebenfalls Berufsschulpflicht. Die Berufsschulpflicht beginnt mit dem Eintritt in ein Lehrverhältnis und dauert bis zu dessen Ende. Die Berufsschulpflicht endet aber auf jeden Fall mit dem erfolgreichen Abschluss der letzten lehrplanmäßigen Schulstufe.

Bist du mindestens 8 Stunden in der Berufsschule (eine eventuelle Mittagspause musst du von den Unterrichtsstunden abziehen), darfst du an diesem Tag nicht mehr zur Arbeit herangezogen werden. Bist du in einer Lehrgangsmäßigen Berufsschule, darfst du während dieser Zeit nur in Ausnahmefällen (Ferien,…) zur Arbeitsleistung herangezogen werden.

Die Berufsschule hat die Aufgabe, dir berufsbegleitend theoretisches Fachwissen, aber auch allgemeine Ausbildungsinhalte für deinen Lehrberuf zu vermitteln und bei Interesse auf die Berufsreifeprüfung vorzubereiten. Nähere Infos zur Berufsreifeprüfung kannst du bei uns anfordern.

Berufsschulen können in verschiedenen Formen geführt werden:

  • Ganzjährige Berufsschulen mit mindestens einem vollen Schultag oder mindestens 2 halben Schultagen in der Woche
  • Lehrgangsmäßige Berufsschulen in einem zusammenhängenden, pro Schulstufe mindestens 8 Wochen umfassenden Unterricht
  • Saisonmäßige Berufsschulen, mit einem auf eine bestimmte Jahreszeit zusammengezogenen Unterricht
  • Blockmäßiger Unterricht als eine Sonderform des ganzjährigen Unterrichts

Du musst von deinem Lehrbetrieb binnen 2 Wochen ab Lehrbeginn an der Berufsschule an- bzw. abgemeldet werden.

Du musst ins Berufsschulinternat?

Mit 1.1.2018 übernimmt der Insolvenzentgeltfonds die Finanzierung der Internatskosten für Lehrlinge. In diesen Fonds müssen alle Unternehmen einbezahlen, Aufgabe dieses Fonds ist unter anderem auch die Förderung von Lehrstellen.

Wie soll das funktionieren?

Der Betrieb bekommt die Rechnung vom Internat, begleicht sie und reicht diese dann direkt beim Insolvenzentgeltfond ein.

Mitbestimmung an der Berufsschule

Die SchülerInnen einer Berufsschule haben in Form der SchülerInnenmitverwaltung das gesetzliche Recht auf die Vertretung ihrer Interessen und die Mitgestaltung des Schullebens.

Die SchülerInnenmitverwaltung umfasst das Recht:

  • auf Anhörung
  • auf Information
  • auf Abgabe von Vorschlägen und Stellungnahmen
  • auf Teilnahme an bestimmten Punkten von LehrerInnenkonferenzen
  • auf Mitsprache bei der Auswahl von Unterrichtsmitteln

Weiters besteht das Recht bei der Erstellung der Hausordnung, bei Schulveranstaltungen, bei disziplinären Maßnahmen gegen eine/n SchülerIn und einigen anderen Angelegenheiten mitzubestimmen. Um von diesen Rechten auch Gebrauch machen zu können, werden SchülerInnenvertreterInnen gewählt. Diese sind:

  • KlassensprecherInnen bzw. JahrgangssprecherInnen an Jahrgangsschulen
  • TagessprecherInnen (an ganzjährigen Berufsschulen)
  • AbteilungssprecherInnen
  • SchulsprecherInnen
  • Landes-, BundesschulsprecherIn