Infos zur LAP
Am Ende deiner Lehrzeit steht deine Abschlussprüfung an. Dazu gibt es einiges zu wissen.
Bei der Lehrabschlussprüfung am Ende deiner Lehrzeit soll festgestellt werden, ob du gut ausgebildet wurdest, dir das notwendige Wissen für diesen Beruf angeeignet hast und ob du in der Lage bist, Tätigkeiten deines erlernten Berufes selbstständig und fachgerecht ausführen zu können. Die Lehrabschlussprüfung kann im erlernten oder in einem mit diesem verwandten Lehrberuf abgelegt werden.
Anmeldung zur LAP
Um die Anmeldung zur Lehrabschlussprüfung musst du dich selbst kümmern! Dein/e Lehrberechtigte/r muss dir jedoch die erforderliche Zeit zur Ablegung der Lehrabschlussprüfung frei geben und beim erstmaligen Antritt die Prüfungsgebühr bezahlen.
Ablauf der LAP
Die Lehrabschlussprüfung gliedert sich in einen praktischen und einen theoretischen Teil. Der theoretische Prüfungsteil ist immer schriftlich und entfällt, wenn du die letzte Klasse der Berufsschule positiv abgeschlossen hast.
Es ist daher wichtig, schon während der Lehrzeit auf eine gute Ausbildung zu achten, da viele erst kurz vor der Prüfung draufkommen, was sie alles nicht gelernt haben. Damit du selbst überprüfen kannst was du lernen sollst und was dann auch zur Lehrabschlussprüfung kommt, gibt es für deinen Lehrberuf das so genannte Berufsbild. Darin ist angeführt, was du innerhalb deiner 3-jährigen Lehrzeit zusätzlich zur Berufsschule im Betrieb lernen solltest. Dein Lehrbetrieb ist dazu verpflichtet, dir diese Dinge auch beizubringen.
Lehrzeugnis
Nach Beendigung oder bei einer vorzeitigen Auflösung des Lehrverhältnisses muss dir der/die Lehrberechtigte auf seine/ihre Kosten ein Zeugnis ausstellen. Das Zeugnis muss Angaben über den Lehrberuf und die Dauer der Lehrzeit beinhalten. Formulierungen, die dir für deinen zukünftigen Berufsweg schaden könnten, sind nicht zulässig.