Lehrlingseinkommen & Co
Was und wie viel dir bei Arbeit und Krankheit zusteht, erfährst du hier.
Der/Die Lehrberechtigte ist verpflichtet, dir monatlich das Lehrlingseinkommen zu bezahlen. Die Höhe des Lehrlingseinkommens ist nach den Lehrjahren gestaffelt und im jeweiligen Kollektivvertrag geregelt. Die GPA verhandelt jährlich 170 verschiedene Kollektivverträge. Diese werden zwischen der Gewerkschaft und den Unternehmern (Wirtschaftskammer) ausgehandelt. Neben dem Lehrlingseinkommen sind aber noch einige andere Dinge, wie zum Beispiel Urlaubs- und Weihnachtsgeld, im Kollektivvertrag geregelt.
Der Kollektivvertrag ist kein Gesetz und daher nicht selbstverständlich. Abgeschlossene Kollektivverträge sind aber für die Unternehmer verpflichtend. Das Lehrlingseinkommen steht dir auch für die Dauer der Unterrichtszeit in der Berufsschule sowie für die Dauer der Lehrabschlussprüfung zu. Als Mitglied der GPA unterstützt du somit unsere gemeinsame Stärke, um jedes Jahr eine Erhöhung deines Lehrlingseinkommens zu erzielen. Lehrlinge in überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen erhalten kein reguläres Lehrlingseinkommen, sondern einen „Beitrag zur Deckung des Lebensunterhalt“ (dieser ist meist niedriger als das kollektivvertragliche Lehrlingseinkommen). Die DLU ist eine Leistung des AMS für arbeitslose Jugendliche, die Regelungen für die Weiterbezahlung sind jenen für betriebliche Lehrlinge identisch.
Entgeltfortzahlung bei Krankheit oder einem Unglücksfall
Bist du krank, musst du eine ärztliche Bestätigung über deine Krankheit im Betrieb abgeben. Wenn du an der Arbeitsleistung verhindert bist (Krankenstand), gebührt dir pro Lehrjahr für 8 Wochen das volle Lehrlingseinkommen und für weitere 4 Wochen ein Teilbetrag in der Höhe des Unterschieds zwischen dem vollen Lehrlingseinkommen und dem Krankengeld der Krankenkasse. Ist dieser Anspruch innerhalb eines Jahres ausgeschöpft, so gebührt dir bei einer weiteren Arbeitsverhinderung innerhalb desselben Lehrjahres für die ersten 3 Tage der Arbeitsverhinderung das volle Lehrlingseinkommen und für weitere 6 Wochen ein Teilbetrag in derselben Höhe wie oben beschrieben.
Für dich als Lehrling gelten einige Beschäftigungsverbote. Diese sind im Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz (KJBG) geregelt und dienen dazu, dich vor Arbeiten zu schützen, die mit einer besonderen Gefahr für deine Gesundheit oder Sittlichkeit verbunden sind. Auch das Tragen von schweren Sachen oder der Transport von höheren Geldbeträgen ist verboten.
Entgeltfortzahlung bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit
Besteht die Arbeitsverhinderung (Krankenstand) infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, so steht dir als Lehrling für jeden Fall bis zu 8 Wochen die volle Lehrlingsentschädigung und für weitere 4 Wochen der Teilbetrag zwischen Lehrlingseinkommen und Krankengeld zu.
Entgeltfortzahlung bei sonstigen Arbeitsverhinderungen
Bist du aus einem wichtigen, deine Person betreffenden Grund vorübergehend daran gehindert deine Arbeitsleistung zu erbringen (z.B. Arztbesuch, Behördenweg, besondere familiäre Ereignisse), so steht dir laut Gesetz bzw. dem jeweiligen Kollektivvertrag die Fortzahlung deines Lehrlingseinkommens in voller Höhe zu.