Rechte & Pflichten in der Berufsausbildung
Nicht nur Lehrlinge haben Rechte und Pflichten, sondern auch die Lehrberechtigten und die Erziehungsberechtigten. Hier findest du eine kurze Auflistung dazu.
Um eine ordnungsgemäße Lehrlingsausbildung abzusichern sind im Berufsausbildungsgesetz (BAG) die Rechte und Pflichten des Lehrlings und der/des Lehrberechtigten geregelt.
Pflichten der/des Lehrberechtigten
Die/Der Lehrberechtigte trägt die Kosten und die Verantwortung für die ordnungsgemäße Lehrlingsausbildung in ihrem/seinem Betrieb. Darüber hinaus hat sie/er gegenüber dem Lehrling bzw. dessen Erziehungsberechtigten folgende Pflichten zu erfüllen. Er/Sie hat:
- den Lehrling gemäß den gültigen Ausbildungsvorschriften im entsprechenden Lehrberuf zu unterweisen/auszubilden.
- den Lehrling zu keinen berufsfremden Arbeiten heranzuziehen, also zu Tätigkeiten, die nicht im Berufsbild vorgesehen sind (z.B. Fenster putzen).
- bei der Ausbildung auf die Kräfte des Lehrlings Rücksicht zu nehmen.
- den Lehrling vor Misshandlung und körperlicher Züchtigung zu schützen.
- den Lehrling zum ordnungsgemäßen und verantwortungsbewussten Verhalten und Erfüllen seiner Tätigkeiten anzuleiten.
- dem Lehrling die erforderliche Zeit zum Besuch der Berufsschule freizugeben und auf den regelmäßigen Besuch zu achten.
- die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten des Lehrlings über wichtige Vorkommnisse zu informieren.
- dem Lehrling für die Lehrabschlussprüfung oder Teilprüfung die erforderliche Zeit freizugeben.
- dem Lehrling beim erstmaligen Antritt zur Lehrabschlussprüfung die Prüfungstaxe zu ersetzen.
- dem Lehrling das ihm zustehende Lehrlingseinkommen zu bezahlen.
Pflichten des Lehrlings
Als Lehrling hast du nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) folgende Pflichten zu erfüllen, um das Ausbildungsziel, nämlich die Erlernung eines Lehrberufes und die erfolgreiche Ablegung der Lehrabschlussprüfung, zu erreichen. Du hast:
- dich zu bemühen, dir das für den Lehrberuf erforderliche Wissen anzueignen.
- die Berufsschule zu besuchen. Berufsschulzeit ist Arbeitszeit: ein unentschuldigtes Fernbleiben von der Berufsschule kann zur Auflösung des Lehrverhältnisses führen
- die dir übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen.
- dich in die betriebliche Ordnung einzufügen.
- Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu wahren.
- mit den Betriebseinrichtungen sorgsam umzugehen.
- im Falle einer Arbeitsverhinderung (z.B. Krankheit) die/den Lehrberechtigte:n oder Ausbilder:in unverzüglich zu verständigen bzw. verständigen lassen.
- das Zeugnis der Berufsschule und auf Verlangen alle anderen Unterlagen der/dem Lehrberechtigten vorzulegen.
Pflichten der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten
Bist du noch minderjährig (d.h. noch nicht 18 Jahre) so haben deine Eltern bzw. Erziehungsberechtigten die Pflicht, sich im Zusammenwirken mit dem Betrieb und der Berufsschule um deine ordnungsgemäße Ausbildung zu kümmern. Um Missverständnisse zu vermeiden, solltest du deine Eltern bzw. Erziehungsberechtigten über alle Vorkommnisse in der Schule und im Betrieb informieren. Unterschreibe nichts bevor du es deinen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten gezeigt und dich bei uns informiert hast.