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Personen und Organe der GPA

Das Bundesforum

Das Bundesforum ist das höchste Organ der GPA und ist vom GPA-Bundesvorstand alle fünf Jahre einzuberufen. Die Delegierten zum Bundesforum werden durch die Regionalforen, die Bundesausschüsse der Wirtschaftsbereiche und die permanenten Bundesinteressengemeinschaften gewählt. Die am Bundesforum gefassten Beschlüsse sind für alle GPA Mitglieder bindend.

Die Aufgaben des Bundesforums

Zu den Aufgaben des Bundesforums gehört die Beratung und Bewertung der politischen Arbeit der GPA in der abgelaufenen Periode. Das Bundesforum berät und bewertet weiters die Entwicklung der Gewerkschaftsorganisation wie Mitglieder- und Betriebsratsmitgliederentwicklung sowie die Kollektivvertragspolitik, den Finanzbericht und den Kontrollbericht. Basis dafür ist der Bericht des Bundesgeschäftsführers oder der Bundesgeschäftsführerin bzw. der Bundeskontrolle.

Am Bundesforum werden außerdem große Entwicklungen analysiert und sich daraus ergebende Strategien erarbeitet und die politische Positionierung der GPA sowie die Beschlussfassung der an das Bundesforum gestellten Anträge vorgenommen. Das Bundesforum beschließt außerdem die Geschäfts- und Wahlordnung der GPA und wählt den GPA-Vorsitzenden oder die GPA-Vorsitzende sowie seine oder ihre Stellvertreter:innen.

Der Bundesvorstand

Der Bundesvorstand tritt mindestens zwei Mal pro Jahr zusammen. Die Einberufung erfolgt durch die/den Vorsitzenden der GPA und die/den Bundesgeschäftsführer:in nach Beschluss im Bundespräsidium. Zu den Aufgaben des Bundesvorstands zählen u.a. die politische Positionierung der GPA, die Beschlussfassung des Arbeitsprogrammes sowie des Budgets.

Das Bundespräsidium

Das Bundespräsidium besteht aus dem/der Vorsitzenden der GPA sowie dessen/deren Stellvertreter:innen. Sie üben ihre Funktionen grundsätzlich ehrenamtlich aus und erhalten eine Funktionsgebühr. Mit Stimmrecht gehört dem GPA-Präsidium weiters die GPA-Frauenvorsitzende an. Ohne Stimmrecht dem Präsidium beizuziehen sind: die Vertreter:innen der GPA im ÖGB-Bundesvorstand, der/die Vorsitzenden der Bundeskontrolle, der GPA Jugend und der GPA Pensionist:innen; der Bundesgeschäftsführer oder die Bundesgeschäftsführerin und dessen Stellvertreterin oder deren Stellvertreter, die Geschäftsbereichleiter:innen und der/die Betriebsratsvorsitzende der GPA Beschäftigten.

Die Aufgaben des Bundespräsidiums

Das Bundespräsidium nimmt die politische Führung und die laufende politische Positionierung der GPA wahr. Es entwickelt Strategien und nimmt die Beschlussfassung über gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen vor. Weiters erstellt das Präsidium das Arbeitsprogramm, das Budget sowie den Rechnungsabschluss der GPA und überwacht deren Einhaltung. Zu seinen Aufgaben gehört auch die Beschlussfassung der Richtlinien für die Bundesgeschäftsführung der GPA und die Festlegung der Aufgaben der Geschäftsbereiche.

Der/Die Vorsitzende

Dem/Der Vorsitzenden nimmt die politische Führung der GPA war und hat das in diesem Zusammenhang stehende Auftrags- und Weisungsrecht. Er/sie vertritt die GPA im ÖGB und in der Öffentlichkeit und hat für eine einheitliche Politik der GPA Sorge zu tragen.

Weiters führt er/sie den Vorsitz im Bundespräsidium, im Bundesvorstand, im Bundesforum und im Ausschuss zur Bestellung der Regionalgeschäftsführer:innen und nimmt die laufende organisatorische und inhaltliche Abstimmung mit der Bundesgeschäftsführung vor.

zum Lebenslauf von GPA Vorsitzender Barbara Teiber

Bundesgeschäftsführung

Der Bundesgeschäftsführer oder die Bundesgeschäftsführerin wird auf Vorschlag des/der Vorsitzenden vom Bundesvorstand bestellt. Gemeinsam mit seinen/ihren Stellvertreter:innen bildet er oder sie die GPA-Bundesgeschäftsführung und nimmt die Managementaufgaben der GPA wahr.

zu den Kurzbiografien der Bundesgeschäftsführung

Die Wirtschaftsbereiche

Die Wirtschaftsbereiche der GPA sind zuständig für die Vorbereitung, Durchführung und den Abschluss von Kollektivverträgen. Dafür legt der Bundesausschuss, der für jeden Wirtschaftsbereich einzurichten ist, in geheimer Abstimmung die jeweiligen Verhandlungsteams fest. Zur Führung von KV-Verhandlungen bzw. zur Behandlung von Themen, die mehrere Wirtschaftsbereiche betreffen, können Gemeinschaften eingerichtet werden.

Jedes GPA Mitglied wird einem bestimmten Wirtschaftsbereich zugeordnet. Ausschlaggebend dafür ist die Branchenzugehörigkeit des/der Arbeitgeber:in bzw. der Kollektivvertrag, der für das jeweilige Mitglied Gültigkeit hat.

Die Wirtschaftsbereiche im Detail

Wirtschaftsbereich 1 Bergwerke/Eisen/Gießerei
Wirtschaftsbereich 2 Metall, Maschinen-, Fahrzeugbau
Wirtschaftsbereich 3 Elektro/Elektronik
Wirtschaftsbereich 4 Energie
Wirtschaftsbereich 5 Papier/Papierindustrie
Wirtschaftsbereich 6 Chemie/Kunststoff/Glas
Wirtschaftsbereich 7 Stein und Keramik/Holz/Säge
Wirtschaftsbereich 8 Druck/Kommunikation/Papierverarbeitung
Wirtschaftsbereich 9 Land- und Forstwirtschaft/ Nahrung/Genuss
Wirtschaftsbereich 10 Textil/Bekleidung/Schuh
Wirtschaftsbereich 11 Bau/Wohnbau
Wirtschaftsbereich 12 Handel
Wirtschaftsbereich 13 Verkehr
Wirtschaftsbereich 14 Glücksspiel/Tourismus/Freizeit
Wirtschaftsbereich 15 Wirtschaftsdienstleistungen u. sonstiges Gewerbe
Wirtschaftsbereich 16 Forschung/Bildung/Kultur/Organisationen
Wirtschaftsbereich 17 Gesundheit/Soziale Dienstleistung/Kinder- und Jugendhilfe
Wirtschaftsbereich 19 Kirchen und Religionsgem. und deren Einrichtungen
Wirtschaftsbereich 20 Sozialversicherung
Wirtschaftsbereich 21 Banken u. Nationalbank/Kreditkartengesellschaften
Wirtschaftsbereich 22 Sparkassen
Wirtschaftsbereich 23 Volks-, Hypobanken/Raiffeisen
Wirtschaftsbereich 24 Versicherungen
Wirtschaftsbereich 25 Medien
Wirtschaftsbereich 26 ORF und Töchter

Die Interessengemeinschaften

Interessengemeinschaften (IGs) sind Plattformen für engagierte Menschen mit ähnlichen beruflichen Tätigkeiten, unabhängig davon in welcher Branche sie arbeiten. Die IGs der GPA stellen eine Möglichkeit zur Kommunikation, Vernetzung und Durchsetzung persönlicher und gemeinsamer Interessen dar. Jede IG entwickelt maßgeschneiderte Serviceleistungen. Die Mitglieder einer Interessengemeinschaft wählen jährlich einen Bundesausschuss, der u.a. für die Verbreitung der Gewerkschaftsidee in der jeweiligen Zielgruppe verantwortlich ist, die Ziele der IG an die Wirtschaftsbereiche kommuniziert, Mitgliederwerbung betreibt und Netzwerkbildung sowie die Durchführung von Kampagnen wahrnimmt. 

zu den einzelnen IGs

Die Länder

Die GPA ist bestrebt, durch eine dezentrale Ausrichtung ihrer Organisation möglichst große Mitgliedernähe sicherzustellen. Die Mitglieder der GPA werden daher in Länder zusammengefasst. Dabei werden berufstätige Mitglieder entsprechend ihrer Arbeitsstätte zugeordnet. Arbeitslose, Karenzierte, Lehrlinge, StudentInnen, Zivildiener, Pensionist:innen und außerordentliche Mitglieder werden nach ihren jeweiligen Wohnorten einer Region zugeordnet. Die Regionen entsprechen de facto den einzelnen Bundesländern. Grundsätzlich wird die Anzahl und der Wirkungsbereich der Regionen vom Bundesforum festgelegt. Für die Betreuungsgebiete der Regionen kann der Bundesvorstand auch bundesländerübergreifende Gebiete definieren.

Die Aufgaben der Länder

Zu den Aufgaben der Länder gehört neben vielen weiteren Aktivitäten die politische Positionierung der GPA in der Region, die Werbung, Betreuung und Organisierung von Mitgliedern und BetriebsrätInnen, die Vorbereitung und Durchführung von Betriebsratswahlen und die Vorbereitung und Durchführung von gewerkschaftlichen Aktionen in der Region.

zu den Ländern

GPA Pensionist:innen

Die GPA sieht ein solidarisches Miteinander aller Generationen als wichtige Basis ihrer Arbeit und Zielsetzungen. Die Gruppe der Pensionist:innen spielt innerhalb der GPA-Mitgliedschaft somit eine bedeutende Rolle. Ihre aktive Teilnahme am Gewerkschaftsleben sowie die effiziente Vertretung ihrer Interessen und Bedürfnisse ist für die GPA ein unverzichtbarer Beitrag und ein wesentliches Anliegen. Pensionierte GPA-Mitglieder erhalten in ihrer jeweiligen Wohnregion direkte Betreuung und Service. Ihre Vertretung erfolgt über die jeweiligen Pensionist:innenbeauftragten auf Bezirks-, Regional- bzw. Bundesebene. Diese sind auch für die Kontakte zu den Pensionist:innen anderer Gewerkschaften bzw. des ÖGB verantwortlich sind. 

ÖGB-PensionistInnen

Die ÖGB-Pensionist:innenabteilung nimmt zentral die Interessen der pensionierten Gewerkschaftsmitglieder wahr und vertritt ihre Positionen und Forderungen nach Außen. Darüber hinaus hält die ÖGB-Pensionist:innenabteilung für Mitglieder ein breites Service- und Beratungsangebot bereit, wie etwa Hilfe bei der Inanspruchnahme von Sozialleistungen oder Seminare, Vorträge und Veranstaltungen speziell für Senior:innen. 

zu den ÖGB-Pensionist:innen