Zum Hauptinhalt wechseln

Drei Fragen an die Parteien zum Thema Betreuung von Menschen mit Behinderung

Pflegezuschuss und Entlastungswoche, Verbesserung der Betreuung und Inklusion in den Arbeitsmarkt

Im Bereich der Betreuung von Menschen mit Behinderung sowie der zur Verfügungstellung eines inklusiven Arbeitsmarktes sind mit dem Entgelt-Zweckzuschuss (Pflegebonus, Pflegezuschuss), der Gesetzesänderung, wonach der eine Arbeitsunfähigkeit erst ab 25 Jahren festgestellt werden muss,  sowie der Richtline über einen inklusiven Arbeitsmarkt erste Schritte gelungen.

Weitere Schritte sind aber dringend erforderlich. Deswegen haben wir den Parteien, die zur Nationalratswahl antreten, die folgenden Fragen zu drei aktuellen Themenstellungen in diesem Bereich gestellt.

Hier findest du die bisher eingelangten Antworten. Klicke auf den Namen der Partei, um die Antwort anzeigen zu lassen.

Pflegezuschuss und Entlastungswoche für die Behindertenarbeit

Vom Anspruch auf einen Pflegezuschuss (EEZG) und den Anspruch auf die Entlastungswoche sind viele Mitarbeiter:innen im Behindertenbereich ausgeschlossen, da dieser nicht auf die Tätigkeit, sondern auf die Ausbildung abstellt (Anspruch nur für Pflege- oder Sozialbetreuungsberufe). Hier wird aber in der Realität in multiprofessionellen Teams gearbeitet. Obwohl unterschiedliche Ausbildungen vorliegen, werden dieselben Arbeiten verrichtet (im Rahmen einer nach dem GuKG zulässigen Delegation). Benachteiligt sind hier auch Mitarbeiter:innen mit UBV-Ausbildung (Unterstützung bei der Basisversorgung), die ebenfalls keinen Anspruch auf den Pflegezuschuss haben.

Welche Maßnahmen planen Sie konkret, um die Ungleichbehandlung zu beenden?

 

Die Herausforderungen in der Behindertenarbeit insbesondere für jene, die in multiprofessionellen Teams arbeiten, sind nicht nur anspruchsvoll, sondern auch von großer Bedeutung für das gesamte soziale Gefüge. Das erkennen wir als Volkspartei natürlich an.

Gleichzeitig liegt die Zuständigkeit für Pflege- und Betreuungspersonen grundsätzlich in der Verantwortung der Länder. Im Rahmen des Finanzausgleichs werden daher über eine Milliarde Euro pro Jahr für die Pflege zur Verfügung gestellt. Die Bundesländer können damit auch in jenen Bereichen, für die sie zuständig sind, Besserstellungen vorsehen. Mit dem Zweckzuschuss an die Länder für die Erhöhung des Entgelts in der Pflege haben wir unsere Wertschätzung für die wertvolle Arbeit einmal mehr zum Ausdruck gebracht. 

Der Pflegezuschuss und die Entlastungswoche wurden dabei speziell für jene Berufe geschaffen, die eine besonders intensive und verantwortungsvolle Ausbildung im Pflege- oder Sozialbetreuungsbereich durchlaufen haben. Diese Ausbildung ist entscheidend, um sicherzustellen, dass die notwendige Qualität in der Betreuung und Pflege gewährleistet ist. Die begrenzten Mittel, die uns zur Verfügung stehen, müssen gezielt eingesetzt werden, um sicherzustellen, dass jene, die besonders intensiv in der Pflege tätig sind, die nötige Entlastung und finanzielle Unterstützung erhalten. 

Nichtsdestotrotz erkennen wir an, dass es in multiprofessionellen Teams zu einer Überlappung der Aufgaben kommen kann und dass auch Mitarbeiter mit einer UBV-Ausbildung wertvolle Beiträge zur Pflege leisten. Die bestehende Regelung wird daher laufend evaluiert, um gezielte Anpassungen vorzunehmen, ohne das Gesamtsystem zu überlasten oder die Qualität der Pflege zu gefährden. 

Die SPÖ will diese Bittstellerpolitik grundsätzlich beenden. Leistungen müssen entsprechend entlohnt und nicht auf willkürliche Boni verwiesen werden, die nur halbherzig und nicht für alle gleichermaßen ausgezahlt werden. Für Beschäftigungen im Pflege-, Gesundheits- und Behindertenbereich braucht es grundsätzlich bessere Arbeitsbedingungen und dazu gehört auch eine bessere Bezahlung.

Diese berufsrechtlichen Hürden müssen endlich beseitigt werden, um hier ein gerechtes System bei Pflegezuschuss und Entlastungwoche umzusetzen. Gleichzeitig muss auch die Anerkennung der Pflegeberufe im Bereich der Schwerarbeiterregelung/des Schwerarbeiterpensionsanspruchs umgesetzt werden. 

Uns Grünen ist es ein wichtiges Anliegen, die Bezahlung für das Pflege- und Betreuungspersonal österreichweit zu verbessern. Gleichzeitig muss sichergestellt sein, dass es hier keine Diskriminierung gibt. Daher haben wir den im Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz (EEZG) definierten begünstigten Personenkreis, der bisher Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal, Pflegefachassistenzpersonal, Pflegeassistenzpersonal und Angehörige der Sozialbetreuungsberufe umfasst hat, nach umfassenden Stellungnahmen im Rahmen des Begutachtungsverfahrens auch um Behindertenbegleiter:innen und Heimhilfen erweitert. Des Weiteren haben wir als Bund den Bundesländern Gelder zur Verfügung gestellt, damit das Personal im Bereich der Pflege besser bezahlt werden kann. Die Verteilung dieser Gelder allerdings obliegt den Bundesländern selbst.

Eine Gleichstellung von Arbeitskräften, bei denen es zu Ungleichbehandlungen gekommen ist, obliegt den Gewerkschaften. Derzeit gibt es in Summe über 90 verschiedene Kollektivverträge im Pflegesektor. Hier müssen also Länder, Gewerkschaften und Dienstgeber:innen auf einen Nenner gebracht werden. Wir Grüne sind selbstverständlich dafür, dass die Gehälter in diesem so wichtigen Arbeitsfeld angeglichen werden. 

Die Zusatzregelungen wie Sonderurlaub und Zusatzgehalt haben kurzfristig wohl zur Attraktivierung der Pflege beitragen sollen, de facto wurde damit aber gesetzlich in Kompetenzen der Sozialpartnerschaft eingegriffen. Da die öffentliche Hand hier der größte Arbeitgeber ist, hätten wir kollektivvertragliche Lösungen bevorzugt, da so die Bundesländer als Arbeitgeber auch in die Pflicht genommen worden wären. Nunmehr stehen wir (ähnlich wie bei den COVID-Boni) mit Sonderlösungen da, die für mehr Ungleichheiten, als gesamthafte Verbesserungen sorgen. Vorteilhaft wäre daher eine Überführung in Kollektivverträge, da so oft nach Arbeitgeber und Anwendungsbereich und nicht den einzelnen Ausbildungen differenziert wird. 

Zunächst einmal herzlichen Dank für Ihr Interesse an der Bierpartei und Ihre Anfrage.

Wie Sie sich vorstellen können bekommen wir täglich sehr vielen Anfragen und müssen daher unsere Kapazitäten so knapp vor der Wahl umsichtig einteilen.

Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass wir vorerst auf Ihre Fragen nicht eingehen können.  Wir würden uns allerdings sehr freuen, wenn Sie nächste Woche einen Blick in unser Menü werfen. Kommende Woche werden dort auch die Punkte Inklusion und Gleichberechtigung online gehen. Des Weiteren freuen wir uns, wenn Sie mit uns in Verbindung bleiben.

Wir danken sehr herzlich für Ihr Verständnis.

Der EEZG kann leider nur als extreme Ungerechtigkeit bezeichnet werden. Hier herrscht große Einigkeit zwischen der SWÖ, den Mitarbeiter*innen im Sozialbereich und auch den Selbstvertretungen. Das Gesetz sah den Zuschuss nur für bestimmte „Ausbildungen“ vor, obwohl in multidisziplinären Teams oftmals ähnliche bzw. idente Arbeit geleistet wird. (Anm: Auch der Autor dieser Zeilen arbeitet als Behinderten-FSB & PA im vollzeitbetreuten Wohnen und konnte die Auswirkungen auf die nichtberücksichtigten Mitarbeiter*innen miterleben). Es entstand eine 2-Klassen-Wertschätzung innerhalb der Arbeit, dienatürlich großen Unmut hervorbrachte. Diese misslungene Maßnahme seitens der Bundesregierung spiegelt jedoch nicht die tägliche Realität innerhalb der Teams im Sozial- bzw. Pflegebereich wider.

Auch der Anspruch auf eine Entlastungswoche war für viele Menschen im Sozial- & Pflegebereich ein Schlag in das Gesicht. So erhalten Mitarbeiter*innen der gehobenen Dienste innerhalb der Pflege ab dem 43. Lebensjahr eine zusätzliche 6. Urlaubswoche, doch auch hier wurden viele Menschen völlig unnötig von der Maßnahme exkludiert. Unzählige Heimhelfer*innen und Mitarbeiter*innen des Behindertenbereichs gingen völlig leer aus. Alle Ausbildungen sollen in den verdienten Genuss einer zusätzlichen Urlaubswoche kommen.

Der Sozial- & Pflegebereich bedarf dringend einer Aufwertung. Sowohl in der Finanzierung, als auch bei den Löhnen und natürlich bei den Arbeitsbedingungen. Die Arbeit an und mit Menschen soll bei dringend benötigten Reformen nicht mehr zynisch gegeneinander ausgespielt werden. Hier sind sich auch die SWÖ und die Arbeitnehmer*innen einig. Als Parlamentspartei würde die KPÖ ihren Fokus auf den Druck von unten legen und die Sicht der Menschen im Sozial- und Pflegebereich vertreten. Wir sehen sehr viel Potential für einen Schulterschluss zwischen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen bezüglich einer fairen Handhabung von EEZG und Entlastungswoche und würden diesen mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln unterstützen. Für uns sind sowohl parlamentarische Anträge gegen diese Ungleichbehandlung als auch aktive politische Unterstützung bzw. Aufrufe zu Demonstrationen aller Betroffenen ein denkbarer Weg. 

Der Pflegezuschuss und die Entlastungswoche sind selbstverständlich allen Mitarbeiter:innen im pflegenden Umfeld in vollem Umfang zu gewähren. Genau wie auch sonst im Kollektivvertrag nach Tätigkeit und nicht nach Ausbildung bezahlt wird, soll auch der Pflegebonus nach Tätigkeit und nicht nach Ausbildung gewährt werden.

Verbesserung in der Betreuung von Menschen mit Behinderung

Der Bereich der Behindertenarbeit wächst, die Dienstleistungen werden mehr und diverser. Wir brauchen daher immer mehr Personal, um dieses Wachstum ohne Leistungsabfall abdecken zu können. Gleichzeitig wächst der gesamte Sozial- und Gesundheitsbereich und es besteht aufgrund des erhöhten Personalbedarfs bereits jetzt schon Personalmangel. Dies geht langfristig zu Lasten der betreuten Menschen und es wird dadurch auch die Möglichkeit der Teilhabe gefährdet.

Welche konkreten Maßnahmen planen Sie, um die Betreuung, Pflege und Begleitung von Menschen mit Behinderung ohne Leistungsabfall abzusichern?

In den letzten Jahren haben wir kontinuierlich daran gearbeitet, die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen zu verbessern und Inklusion in allen Lebensbereichen zu fördern. Ein Schwerpunkt unserer Bemühungen lag auf der Harmonisierung der Regelungen zur Persönlichen Assistenz, die bisher in den verschiedenen Bundesländern stark variierte. In diesem Fall braucht es bundeseinheitliche Rahmenbedingungen, unabhängig von der Art der Behinderung. Dazu wurde eine Förderrichtlinie für gemeinsame persönliche Assistenz außerhalb der Schule und des Arbeitsplatzes umgesetzt.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Schnittstelle zwischen Arbeitsmarkt und Gesundheit. Hierbei entwickeln wir Angebote für niederschwellige Beschäftigungsmöglichkeiten, die mit Gesundheitsangeboten und Therapien kombiniert werden. Diese Maßnahmen sollen Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen die Teilhabe am Arbeitsmarkt erleichtern und gleichzeitig ihre gesundheitliche Situation verbessern.

Zudem prüfen wir die Schaffung eines Inklusionsfonds, um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention weiter voranzutreiben und sicherzustellen, dass alle notwendigen Unterstützungsleistungen niedrigschwellig und ohne großen bürokratischen Aufwand zugänglich sind.

Ein wichtiges Handlungsfeld ist es, die finanzielle Situation von Menschen mit Behinderung zu verbessern. Wir wollen daher die Inflationsanpassung der Behindertenfreibeträge im Steuerrecht umsetzen und ermöglichen, dass Menschen mit Behinderung für ihre Arbeit in geschützten Werkstätten künftig einen Lohn - und eine eigene Sozialversicherung - statt wie bisher ein Taschengeld erhalten sollen. Dazu gibt es bereits Pilotprojekte, die wir auf ganz Österreich ausweiten wollen.

Die aktuelle Personalsituation entspricht nicht den Anforderungen, wie Berichte von Volksanwaltschaft und Rechnungshof immer wieder aufzeigen. Die Menschen in Österreich haben ein Recht darauf zu wissen, was sie von Krankenhäusern, der Langzeitpflege und der Betreuung und Pflege von Menschen mit Behinderung erwarten können. Daher braucht es österreichweite Qualitätskriterien für den Personalstand und -einsatz. Der Personaleinsatz entspricht hinsichtlich Anzahl und Qualifikation der Personen den Arbeitsanforderungen und dem Versorgungsauftrag. Ohne klare Aufgabenbeschreibung kann auch der Personalbedarf nicht sachgerecht bestimmt werden. Innerhalb dieses gemeinsamen Rahmens sind weiterhin regionale Ausgestaltungen möglich.

Um hier eine nachhaltige Verbesserung umzusetzen, benötigt man ein umfassendes Reformmodell, das heißt:

  • Maßnahmen zur Imageverbesserung bei Betreuungs- und Pflegeberufen 
  • Beseitigung des Pflegepersonalmangels 
  • Verbesserung der Arbeitsbedingungen 
  • Entlastung des professionellen Pflegepersonals 

1) Maßnahmen zur Imageverbesserung bei Betreuungs- und Pflegeberufen 

  • Die Leistungen der Pflegekräfte und ihres täglichen Einsatzes für die Gemeinschaft als unverzichtbarem und gleichberechtigten Eckpfeiler in unserem gesamten Gesundheits- und Sozialsystem, von der Geburt bis zum Alters- und Pflegeheim auch medial und in der Öffentlichkeit positiv darstellen. 
  • Die Wertschätzung gegenüber den Pflegekräften und ihrer Arbeit auf allen Ebenen erhöhen und fördern.
  • Diese Wertschätzung gegenüber den Pflegekräften mit konkreten Verbesserungen der organisatorischen, personellen und finanziellen Rahmenbedingungen konkret unterstützen. 
  • Die Pflegekräfte und ihren täglichen Einsatz vor Ungerechtigkeiten und bürokratischen Belastungen schützen. 
  • Alle diese Maßnahmen müssen nachhaltig und dauerhaft gestaltet sein, da auf unser Gesundheits- und Sozialsystem immer neue und zusätzliche Aufgabenstellungen zu kommen. 

2) Beseitigung des Pflegepersonalmangels 

  • Verbesserung der finanziellen und sozialen Absicherung von Personen in der Pflegeausbildung. Entlohnungsmodell nach dem Vorbild der Absolventinnen und Absolventen in den Polizeischulen. 
  • Bessere finanzielle und soziale Förderung für Quer- und Wiedereinsteiger im Pflegebereich. 
  • Bessere finanzielle und soziale Förderung der Fort- und Weiterbildung im Pflegebereich. 
  • Garantie und Förderung der Durchlässigkeit der Ausbildungsmodelle im Pflegebereich. 
  • Organisatorische und finanzielle Absicherung und Förderungen der Pflegelehre als weitere alternative Ausbildungsform. (Praxisbezug vor Akademisierung) 

3) Entlastung des professionellen Pflegepersonals 

  • Verbesserte Arbeitsbedingungen in der Pflege und bessere finanzielle Anerkennung bei Lohn- und Gehalt sowie der Zuerkennung von Pflegeprämien für die Pflegekräfte. 
  • Besserer Personalschlüssel, damit Pflegekräfte wieder mehr Zeit für die Patienten zur Verfügung haben. Ein verbesserter Personalschlüssel muss bundeseinheitlich erhöht und festgelegt werden. 
  • Unnötige bürokratische Belastungen abbauen und Dokumentationspflichten durchforsten. Verwaltungsassistenz im Pflegebereich organisatorisch und finanziell einrichten, um die Pflegekräfte vor Ort zu entlasten. 
  • Verlässliche und für die Pflegekräfte planbare Arbeitszeiten. Die Personalausstattung im Pflegebereich muss so organisiert und finanziert werden, dass Pflegekräfte die subjektive Sicherheit und Garantie erhalten, ihre Freizeit und ihren Urlaub ohne Unterbrechungen bzw. Verschiebungen antreten und genießen zu können. 
  • Organisatorische, personelle und finanzielle Förderung und Sicherstellung der Übergangspflege vom Krankenhausaufenthalt nach Unfall, Operation und Spitalsbehandlung in die häusliche Pflege zur Entlastung des Pflegepersonals in den Krankenanstalten und Pflegeheimen.

4) Verbesserung der Arbeitsbedingungen 

  • Verbesserte Arbeitsbedingungen in der Pflege und bessere finanzielle Anerkennung bei Lohn und Gehalt sowie der Zuerkennung von Pflegeprämien für die Pflegekräfte. 
  • Jährliche Valorisierungsgarantie bei Lohn und Gehaltszahlungen, bei Prämien, Überstunden und Zuschlägen. 
  • Abgaben- und Steuerbefreiung für Prämien, bei Überstunden und Zuschlägen. 
  • Höhere und leistungsgerechte Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienste in der Pflege. 
  • Besserer Personalschlüssel, damit Pflegekräfte wieder mehr Zeit für die Patienten zur Verfügung haben. Ein verbesserter Personalschlüssel muss bundeseinheitlich erhöht und festgelegt werden. 
  • Unnötige bürokratische Belastungen abbauen und Dokumentationspflichten durchforsten. Verwaltungsassistenz im Pflegebereich organisatorisch und finanziell einrichten, um die Pflegekräfte vor Ort zu entlasten. 
  • Verlässliche und für die Pflegekräfte planbare Arbeitszeiten. Die Personalausstattung im Pflegebereich muss so organisiert und finanziert werden, dass Pflegekräfte die subjektive Sicherheit und Garantie erhalten, ihre Freizeit und ihren Urlaub ohne Unterbrechungen bzw. Verschiebungen antreten und genießen zu können. 
  • Anerkennung der Pflegearbeit als Schwerarbeit in der pensionsrechtlichen Einstufung und beim Pensionsantritt. 
  • Umfassender berufsrechtlicher Schutz der Pflegekräfte vor staatlicher Willkür, Stichwort: Impfzwang als Corona-Maßnahme für Pflegekräfte und andere Schikanen!!!!

Hier braucht es unserer Meinung nach ein Bündel an Maßnahmen: Der Bereich der Betreuung, Begleitung und Assistenz von Menschen mit Behinderungen muss bei den Verdienstmöglichkeiten mit der Pflege gleichgestellt werden. Diese so wichtige Arbeit muss entsprechend honoriert sein. Mindestens genauso wichtig ist aber eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Durch den Personalmangel ist oft nur eine Begleitung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen in großen Gruppen möglich, was das Personal sowie die betreuten Menschen oft gleichermaßen frustriert. Den engagierten Mitarbeiter:innen ist oft bewusst, dass sie mit den vorgegebenen Strukturen und Personalressourcen nicht jene Unterstützung leisten können, die es eigentlich bräuchte. Für zahlreiche Menschen ist das langfristig mit einer professionellen inklusiven Arbeitshaltung und ihrem Gewissen nicht vereinbar. Das zieht oft psychische und körperliche Belastungen nach sich, führt zu Krankenständen und noch mehr Engpässen. Leider scheiden daher auch viele engagierte Mitarbeiter:innen aus diesem Berufsfeld aus. Es braucht daher neben einer besseren Bezahlung noch mehr: Eine Verbesserung der Personalschlüssel sowie die Forcierung einer Begleitungsstruktur, die sowohl den Mitarbeiter:innen Ressourcen zur Erfüllung ihrer wertvollen Aufgabe zur Verfügung stellt, als auch Menschen mit Behinderungen eine Teilhabe in sämtlichen Lebenslagen ermöglicht, muss das Ziel sein.  Das wird auch langfristig dazu führen, dass mehr Personal im Bereich verbleibt und bereits ausgeschiedenes Personal wieder zurückkehrt. Der Bund alleine kann diese Maßnahmen allerdings nicht umsetzen, denn die Verantwortung für die Personalschlüssel liegt alleine bei den Ländern. In einem ersten Schritt hat der Bund 100 Millionen Euro für die persönliche Assistenz zur Verfügung gestellt. 

Um dem Personalmangel zu begegnen, sind mehrere, mutige Reformen nötig. Wichtig ist eine Attraktivierung der Berufe, beispielsweise der persönlichen Assistenz und der 24h-Betreuung.

Das Wichtigste sind bessere Arbeitsbedingungen, mehr Wertschätzung und Kompetenzen für Pflegekräfte, sowie Bürokratieabbau. Die Beseitigung des Personalmangels wird nicht über eine einzelne Maßnahme erfolgen können. Zumindest bis kurz- bis mittelfristige Anpassungen greifen, wird eine Überbrückung mit Pflegepersonal aus dem Ausland ein Teil der Lösung sein und dafür benötigt es vereinfachte Verfahren bei der Rot-Weiß-Rot-Karte. Dafür, dass Pflegeberufe seit Jahren auf der Mangelberufsliste stehen, zeugen Berichte von Betroffenen von viel zu komplizierten Anmeldesystemen, auch das jugendliche Asylwerber oder subsidiär Schutzberechtigte in Pflegeberufen abgeschoben werden, ist eine Absurdität sondergleichen.

Für einen Aufbau an Personal braucht es mehrere Schritte. Der grundsätzliche Mangel scheint durch die Maßnahmen der letzten Jahre besser geworden zu sein, allerdings stellt sich eben die Frage, wo welches Personal zur Verfügung steht. Gerade bei Pflege- und Sozialberufen fehlt es auch an Ausbildungspersonal, auch die Durchlässigkeit zwischen den Berufen muss verbessert werden. Zusätzlich braucht es dringend eine bundesweit einheitliche Regelung bei der persönlichen Assistenz. Es darf nicht sein, dass man zwischen Kärnten und der Steiermark pendelt und plötzlich mit einer anderen Rechtslage konfrontiert ist. Das ist nicht im Sinne der Betroffenen, weswegen wir uns für eine Harmonisierung der persönlichen Assistenz einsetzen. 

Zunächst einmal herzlichen Dank für Ihr Interesse an der Bierpartei und Ihre Anfrage.

Wie Sie sich vorstellen können bekommen wir täglich sehr vielen Anfragen und müssen daher unsere Kapazitäten so knapp vor der Wahl umsichtig einteilen.

Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass wir vorerst auf Ihre Fragen nicht eingehen können.  Wir würden uns allerdings sehr freuen, wenn Sie nächste Woche einen Blick in unser Menü werfen. Kommende Woche werden dort auch die Punkte Inklusion und Gleichberechtigung online gehen. Des Weiteren freuen wir uns, wenn Sie mit uns in Verbindung bleiben.

Wir danken sehr herzlich für Ihr Verständnis.

Wir werden in der kommenden Legislaturperiode zwar nicht Teil der Bundesregierung sein, aber verlässlich weiterhin die Sicht von unten in den Diskurs einbringen. Mitarbeiter*innen im Gesundheits- und Sozialbereich haben in ihrer täglichen Arbeit ein hohes Maß an Verantwortung zu tragen und sind einem enormen Burnout-Risiko ausgesetzt. Unzählige Menschen haben in den letzten Jahren das Handtuch bereits geworfen und aus Frustration andere Berufe ergriffen. Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die dringend benötigte Trendwende zu schaffen, brauchen wir dringend höhere Löhne bzw. bessere Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter*innen.

Die Lohnerhöhungen müssen daher für alle Beschäftigten regelmäßig deutlich über der Inflation liegen und auch weitere Arbeitszeitverkürzungen bei vollem Lohnausgleich werden kommen müssen. Da ein Großteil der Gelder ohnehin aus der öffentlichen Hand kommt, werden wir den Finger genau auf diese Wunde legen. Bisher wurde der Politik bei den fast jährlichen KV-Verhandlungen der Sozialwirtschaft eine Art Freibrief ausgestellt. Sie durfte als vermeintlich Unbeteiligte bei den Stellvertreterkämpfen zwischen SWÖ und Arbeitnehmervertreter*innen amüsiert zusehen. Erst wenn die Situation zu eskalieren drohte, wurde mit halbherzigen Rettungsmaßnahmen wie dem EEZG entgegengesteuert. Eine KPÖ im Nationalrat würde diese Situation nicht akzeptieren und die tatsächlich Verantwortlichen für den Personalmangel im Sozialbereich in die Pflicht nehmen.

Wir wünschen uns, dass wieder mehr Menschen in die Betreuung, Begleitung und Pflege von Menschen mit Behinderung gehen und dementsprechende Ausbildungen absolvieren. Als KPÖ sehen wir eine fair entlohnte Arbeit mit Menschen in einem nicht profitorientiertem Setting als essentielles Standbein für eine inklusive Zukunft aller hier lebenden an. Um das zu erreichen, benötigt es Mut und politischen Willen. Eine Umverteilung der Ressourcen hin zum Sozial- und Gesundheitsbereich zum Nutznießen aller Menschen in Österreich ist deshalb eine unserer zentralen politischen Forderungen.

Der aktuelle Notstand mit einer Burnoutrate von 30% im gesamten Sozialbereich ist das Ergebnis mangelnden Lösungswillens, Unfähigkeit und einer gewollten und systematischen Ökonomisierung des Gesundheitsbereichs der Regierungen der letzten Jahrzehnte. Der erste notwendige Schritt ist deshalb, das Gesundheitssystem aus den vermeintlichen Profitzwängen der Wirtschaft zu befreien. Konkret braucht es endlich gute Arbeitsbedingungen, inkl. kürzerer und flexibler Arbeitszeiten sowie deutlich höherer Löhne, damit die Mitarbeiter:innen überhaupt ordentlich ihrer Aufgabe nachgehen können. Außerdem braucht es eine deutliche Entbürokratisierung auf Betreuungsebene, sowie Dienstpläne, die Rücksicht auf die Lebenssituation der Mitarbeiter:innen nehmen. Erst dann werden die die betroffenen Berufe auch wieder attraktiv für neues (und ehemaliges) Personal.

Inklusion in den Arbeitsmarkt

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sieht unter anderem das Recht vor, den Lebensunterhalt selbständig zu verdienen. Die Inklusion von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt ist somit einer der Grundpfeiler der Teilhabe.

Welche konkreten Maßnahmen planen Sie zur Inklusion von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt?

Wir fördern die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung durch eine Initiative, die den Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtert. Unser Ziel ist echte Inklusion. Das bedeutet, dass Menschen, die bisher in Werkstätten nur ein Taschengeld bekommen, künftig ein richtiges Einkommen haben sollen. Die Bundesregierung stellt 50 Millionen Euro bereit, um Menschen in Tagesstrukturen zu unterstützen und Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt zu finden. Unsere Bundesregierung stellt daraus 36 Millionen Euro unter dem Motto „Lohn statt Taschengeld“ durch Inklusion am Arbeitsmarkt den Bundesländern zur Verfügung. Dabei geht es darum, eine Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern und eine faire Entlohnung für betroffene Personen zu ermöglichen. Unser Ziel ist es, dieses Pilotprojekt auf ganz Österreich auszudehnen.

Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert die gesetzliche Kranken- und Pensionsversicherung für Menschen mit Behinderungen. Sie haben das Recht ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen und ihr Leben selbstständig finanzieren zu können. Das ist in Österreich nicht der Fall. Rund 25.000 Menschen mit unterschiedlichen Talenten und Fähigkeiten werden in der sogenannten Tagesstruktur geparkt, unter anderem in Werkstätten mit einfachen Tätigkeiten, die im Grunde nur der Beschäftigung dienen und viele unterfordern. Weil die Tagesstruktur nicht als Arbeitsverhältnis eingestuft wird, gibt es außerdem statt eines angemessenen Lohns nur Taschengeld. Das bedeutet das Fehlen eigenständiger pensions- und krankenversicherungsrechtlicher Ansprüche und führt dazu, dass Menschen mit Behinderungen ihr Leben lang von ihren Familien oder Institutionen abhängig sind und unter ständiger Armutsbedrohung leben.

Die SPÖ will daher die Forderung aus der UN-Behindertenrechtskonvention durch eine ex-lege Vorschrift im ASVG umsetzen. Langfristig muss aber die Gleichstellung von Beschäftigten in den Tagesstrukturen mit Arbeitnehmer*innen erfolgen.

Weiters fordern wir einen Inklusionsfonds, der aus Mitteln des Bundes und der Länder gespeist wird. Aus diesem Fonds könnten zukünftige Maßnahmen, welche die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben weiterbringen, finanziert werden. 

Das Thema Inklusion ist für die SPÖ außerordentlich wichtig und ist auch ein eigener Punkt im „Herz und Hirn“-Plan des SPÖ Bundesparteivorsitzenden und Spitzenkandidaten für die Nationalratswahl Andreas Babler:
https://www.spoe.at/mit-herz-und-hirn-24-ideen-fuer-oesterreich/

Aktuell wird in vielen sogenannten Behindertenwerkstätten den beschäftigten Personen lediglich ein Taschengeld ausbezahlt. Dies ist weder wertschätzend noch entspricht es der tatsächlichen Abgeltung der dort geleisteten Arbeit und des besonderen Engagements, das dort Personen mit besonderen Bedürfnissen an den Tag legen.

Deshalb sollte ein tatsächlicher Lohn und vor allem eine entsprechende Sozialversicherung durch diese Werkstätten bezahlt werden, damit die dort beschäftigten Personen die Möglichkeit haben, Versicherungszeiten, etwa in der Pensionsversicherung zu erwerben, um dann darauf auch eine entsprechende Altersversorgung aufsetzen zu können, die natürlich entsprechend auch durch die Leistung Dritter mit Zuschüssen auf öffentlichen Mitteln dann im Sinne einer Mindestpension usw. gestaltet sein muss.

In der vergangenen Legislaturperiode haben wir viele wichtige Schritte gesetzt. So gibt es nun keine Verpflichtung der Feststellung der Arbeits(un)fähigkeit für junge Menschen mit Behinderungen bis 25 Jahren mehr. Bund und Länder investieren insgesamt rund 50 Millionen Euro in den Ausbau von Pilotprojekten für inklusive Arbeit, damit auch Menschen mit Behinderungen in tagesstrukturellen Einrichtungen der Länder die Chance auf einen fairen Lohn anstelle von Taschengeld erhalten. Darüber hinaus haben wir den Grundstein für eine Persönliche Assistenz in allen Lebensbereichen geschaffen und dafür 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

In einem nächsten Schritt müssen erfolgreiche Pilotprojekte zur inklusiven Arbeit auf alle Bundesländer ausgerollt und eine dauerhafte Finanzierung sichergestellt werden, etwa über einen Inklusionsfonds. Dabei muss darauf geachtet werden, dass Menschen, die behinderungsbedingt nicht Vollzeit arbeiten können, mit individuellen Arbeitszeitmodellen ihren Lebensunterhalt verdienen können und sich das auch für sie finanziell lohnt. Vorstellbar wären hier etwa Kombi-Lohnmodelle oder Modelle, die ähnlich der Altersteilzeit funktionieren. Sollte ein Arbeiten auf dem ersten Arbeitsmarkt doch nicht (mehr) möglich sein, braucht es ein unbürokratisches Rückkehrrecht in alternative Angebote (zum Beispiel Werkstatt) sowie in zuvor bezogene Sozialleistungen der Länder (Sozialhilfe).

Zur besseren Inklusion von Menschen mit Behinderungen am ersten Arbeitsmarkt sollte zunächst einmal die Unterscheidung zwischen 'arbeitsfähig' und 'nicht arbeitsfähig' nicht mehr zeitgemäß ist.

Daher wäre es besser und auch im Sinne des Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention nicht zwischen arbeitsfähig und arbeitsunfähig zu unterscheiden, sondern jedem Menschen die gleichen Chancen an einem offenen Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Die Polarisierung zwischen "fähig" und "unfähig" ist defizitorientiert: Man schaut, was ein Mensch nicht kann, anstatt seine Talente - und die hat jeder Mensch - zu erkennen und zu fördern. Auch in den Abschlussbemerkungen der Vereinten Nationen im Zuge der Staatenprüfung Österreichs wird angemerkt, dass man vom medizinischen Modell der Behinderung zum menschenrechtlichen Modell kommen sollte. 

Außerdem braucht es endlich eine Umsetzung von Lohn statt Taschengeld für Menschen in Tageswerkstätten. Diese Umstellung wäre nicht nur im Sinne der UN-BRK, es würde auch dazu führen, dass mehr Menschen mit Behinderungen am ersten Arbeitsmarkt Fuß fassen könnten. Hier gibt es bereits eine umfassende Studie der WU Wien, wie diese Umstellung finanziell gelingen könnte und welche Implikationen dies hätte. Es liegt also wirklich alles auf dem Tisch, um Menschen mit Behinderungen endlich einen fairen Lohn und eine sozialversicherungsrechtliche Absicherung zu gewährleisten. 

Zunächst einmal herzlichen Dank für Ihr Interesse an der Bierpartei und Ihre Anfrage.

Wie Sie sich vorstellen können bekommen wir täglich sehr vielen Anfragen und müssen daher unsere Kapazitäten so knapp vor der Wahl umsichtig einteilen.

Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass wir vorerst auf Ihre Fragen nicht eingehen können.  Wir würden uns allerdings sehr freuen, wenn Sie nächste Woche einen Blick in unser Menü werfen. Kommende Woche werden dort auch die Punkte Inklusion und Gleichberechtigung online gehen. Des Weiteren freuen wir uns, wenn Sie mit uns in Verbindung bleiben.

Wir danken sehr herzlich für Ihr Verständnis.

Die Umsetzung der UN-BRK in Österreich wurde erst vergangenen Herbst im Fachausschuss der Vereinten Nationen als absolut ungenügend gerügt. Dabei müssten deren Prinzipien als Leitlinien der österreichischen Politik dienen. Die Probleme am Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung beginnen oftmals schon im segregierenden Bildungssystem. Nach wie vor gibt es nicht den politischen Willen, ein inklusives Schul- und Bildungssystem einheitlich in allen Bundesländern voranzutreiben. Wir haben kaum Personal, um etwa. die Gruppe der Sinnesbeeinträchtigten auch nur annähernd adäquat mit pädagogischen Hilfsmittel bzw. der ÖGS als Unterrichtssprache zu versorgen. So haben die „Sonderschulen“ mangels Alternativen nach wie vor Hochkonjunktur. Diese sind dem breiten Bedarf allerdings längst nicht gewachsen. Es entstehen verlorene Jahre für viele Betroffene, obwohl gerade ein gut aufgestelltes inklusives Schulsystem einen Übergang in den Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung erleichtern würde.

Als KPÖ stehen wir auch der aktuellen Regelung bezüglich Ausgleichstaxe kritisch gegenüber. Rund 75 Prozent der Unternehmen zahlen lieber die Ausgleichstaxe, bevor sie einen Menschen mit Behinderung anstellen. Nur 56 Prozent der zu 50 Prozent behinderten Menschen befinden sich in einem Arbeitsverhältnis. Wir freuen uns zwar, dass Unternehmen ab 400 Beschäftigten in Zukunft zur Bestellung einer/eines Barrierefreiheitsbeauftragten verpflichtet sind, sehen aber eine verpasste Chance, die Ausgleichstaxe deutlich anzuheben und neu zu denken. Wir sehen diese bei einem branchenüblichen Bruttolohn laut gültigem KV beheimatet.

Gute Arbeitsplätze mit geregeltem Einkommen, eine voranschreitende De-Institutionalisierung und eine Abkehr von sogenannten „Behindertenwerkstätten“ ist unser Ziel als KPÖ. 

Bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gibt es noch erheblichen Nachholbedarf. Schon vor dem Einstieg in die Arbeitswelt werden Menschen mit Behinderung oft vom Bildungssystem im Stich gelassen. Eine wichtige Maßnahme ist für uns deshalb der flächendeckende Aufbau eines inklusiven Bildungssystems.

Für die Inklusion in den ersten Arbeitsmarkt ist die neue Förderrichtlinie „Inklusive Arbeit“ ein erster wichtiger Schritt. Weitere notwendige Schritte sind für uns eine Reform der Ausgleichstaxe sowie die Einführung von inklusiven Arbeitszeitmodellen, um die Teilhabemöglichkeiten am Arbeitsmarkt tatsächlich zu stärken. Abhängig von ihrer individuellen Situation benötigen Menschen mit Behinderung unterschiedliche Unterstützung in ihrem Lebens- und Arbeitsumfeld. Das beginnt mit dem Angebot zur Assistenz für Menschen mit Behinderung durch das AMS und kann von einer Wegbegleitung bis hin zur befristeten 1:1- Betreuung am Arbeitsplatz reichen.

Um diese Leistungen überhaupt anbieten zu können, muss jedoch dringend der Personalnotstand behoben werden, da selbst die besten Angebote wenig nützen, wenn niemand da ist, der sie umsetzen kann.