Glasindustrie: Kollektivvertrag 2024 abgeschlossen
Mindestlöhne und -gehälter werden um 6,5 Prozent erhöht
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Bei der 2. Verhandlungsrunde konnte in der Glasindustrie und Glashüttenindustrie ein Lohn- und Gehaltsabschluss erzielt werden.
Ausgangsbasis für die diesjährigen Lohn- und Gehaltsverhandlungen war die von beiden Verhandlungsseiten außer Streit gestellte rollierende Inflation von 6,3 %.
Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und -gehälter werden um + 6,5 % erhöht. Die Ist-Löhne und Ist-Gehälter werden um + 6,3 %, max. € 350,-, erhöht. Zudem konnten Steigerungen bei den Lehrlingseinkommen, den Zulagen, als auch Reise- und Aufwandsentschädigungen erzielt werden.
Hier der Abschluss im Detail:
- Die Mindestlöhne und -gehälter werden um + 6,5 % erhöht.
- Die Ist-Löhne und -Gehälter werden um + 6,3 % erhöht, max. 350 Euro.
- Die Lehrlingseinkommen werden um + 6,5 % erhöht.
- Kollektivvertragliche Zulagen werden um + 6,5 % erhöht.
- Die innerbetrieblichen Zulagen werden um + 6,3 % erhöht.
- Reisekosten und Aufwandsentschädigungen werden um + 6,33 % erhöht.
- Ermächtigung einer steuer- und abgabenfreien Mitarbeiter:innenprämie.
Der neue Kollektivvertrag tritt am 1. Juni 2024 in Kraft und hat eine Laufzeit von 12 Monaten.