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Was muss ich beachten?

Das Sanierungsverfahren hat zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen auf dein Arbeitsverhältnis. Ganz wichtig ist, dass du weiterhin wie gewohnt an deinem Arbeitsplatz erscheinst.

Der Insolvenzentgeltfonds stellt sicher, dass die Gehälter der Beschäftigten gedeckt werden. Die Lohn- und Gehaltsforderungen sind gesichert, müssen aber extra beantragt werden. Das Geld kommt nicht vom bisherigen Arbeitgeber, sondern von einer öffentlichen Stelle. Bei der Durchsetzung deiner Ansprüche unterstützt dich die Arbeiterkammer durch den Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA). Ziel ist, dass eine möglichst rasche Auszahlung der Löhne und Gehälter sichergestellt wird.

Wenn du bereits Urlaub vereinbart hast, kannst du diesen auch ganz normal konsumieren. Wenn du erst jetzt Urlaub nehmen möchtest, musst du diesen nun mit dem wie bisher mit deinem Arbeitgeber ausmachen.

Wenn du deinen Arbeitgeber jetzt wechseln willst, ist es ganz wichtig, dass du dich davor von uns, deiner Gewerkschaft GPA, beraten lässt. Das ist wichtig, weil im Sanierungsverfahren besondere Bestimmungen gelten, wenn du aus dem Unternehmen austrittst.  Ganz wichtig ist auch: Unterschreibe bitte keine einvernehmliche Auflösung deines Dienstverhältnisses, bevor du nicht mit unseren Expertinnen und Experten für Arbeitsrecht gesprochen hast.

Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter kommen jetzt einige bürokratische Hürden auf dich zu. Wir empfehlen dir deshalb dringend: Besuche die Betriebsversammlungen und lass dich von uns, deiner Gewerkschaft GPA, und der Arbeiterkammer gut beraten. Wir informieren dich ausführlich darüber, was dir jetzt zusteht (laufendes Entgelt, etc.). 

Wenn du Fragen hast, melde dich bei uns!