Abschluss KV-Verhandlung Versicherungen 2021
Gültig ab 01.03.2021
Für die Angestellten in den Versicherungsunternehmen wurde bei einer Inflationsrate von 1,4 % folgender Abschluss am 29. Jänner 2021 fixiert:
Für den KVA:
- Erhöhung der monatlichen Mindestentgelte bzw. der Jahresmindestentgelte um 2 % linear.
- Das neue Mindestgrundgehalt beträgt EUR 1.742,41 (§ 3 Abs. 3 KVA).
- Die Kinderzulagen werden um 1,4% linear erhöht.
- Der Betrag in § 4 Abs. 2 Ziff. 3 (eingesparte Werbungskosten) wird auf EUR 67,- erhöht.
- Der von uns übermittelte Entwurf zum „KVA-NEU“ wird nach dem Ende des Lockdown - spätestens mit Ende April - in einer Extra-KV-Runde verhandelt.
Für den KVI:
- Die Gehaltsansätze gemäß Anhang A/2 und Anhang B des KVI werden ab 1. März 2021 um 1,4% zuzüglich EUR 3,- Fixbetrag erhöht, maximal EUR 63,- angehoben (= Erhöhung im Durchschnitt von 1,49 %)
Das neue Mindestgrundgehalt beträgt EUR 1.977,98. - Die Lehrlingseinkommen (= Lehrlingsentschädigungen) werden wie folgt erhöht:
1. Lehrjahr: Erhöhung um EUR 50,- Fixbetrag (= 6,84%) EUR 781,16
2. Lehrjahr: Erhöhung um EUR 50,- Fixbetrag (= 5,42%) EUR 973,44
3. Lehrjahr: Erhöhung um 1,4% + EUR 3,- Fixbetrag (= 1,63%) EUR 1.299,27 - Sämtliche KV-Zulagen werden um 1,4% linear erhöht.
- Des Weiteren konnten wir uns mit dem VVO darauf verständigen, dass der ausverhandelte „General-Kollektivvertrag“ zwischen dem ÖGB und der WKÖ zum Thema „Maskenpause“ und „Testungen“ in vollem Umfang 1:1 übernommen wird.
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