KV-Versicherungen 2025: Gehälter steigen im Innendienst um durchschnittlich 3,4 %, im Außendienst um 3,6%
Auch rahmenrechtliche Verbesserungen erzielt
Die Kollektivvertragsverhandlungen für die etwa 27.000 Angestellten in der Versicherungsbranche konnten am 17. Februar bereits in der zweiten Verhandlungsrunde abgeschlossen werden. Die kollektivvertraglichen Gehälter steigen im Innendienst um 2,9 % plus 19,50 Euro. Kombiniert mit einer maximalen monatlichen Erhöhung von Euro 207,50 steigen die kollektivvertraglichen Mindestgehälter im Durchschnitt um plus 3,4 %, im Außendienst steigen die Gehälter linear um 3,6 %.
Die Lehrlingseinkommen erhöhen sich um 3,6%.
Das bedeutet für die einzelnen Lehrjahre:
- 1. Lehrjahr: 1.018,74 Euro
- 2. Lehrjahr: 1.268,18 Euro
- 3. Lehrjahr: 1.688,45 Euro
Sämtliche kollektivvertraglichen Zulagen im Innendienst steigen um 2,9 %. Die Kinderzulage erhöht sich ebenfalls um 2,9 %.
Rahmenrechtliche Verbesserungen
Im Rahmenrecht konnten u.a. folgende Forderungen durchgesetzt werden:
- Bei Pflegekarenz gibt es einen Rechtsanspruch von bis zu 6 Monaten.
- Bei Großschadeneinsätzen werden Angestellte bis zu fünf ganzen Arbeitstagen pro Jahr freigestellt.
- Ansprüche bei Tod des Angestellten werden auf Lebensgemeinschaften ausgedehnt, wenn diese mindestens 8 Monate nachweislich besteht.
Signal der Wertschätzung
„Der Abschluss ist ein starkes Signal für die Wertschätzung der Arbeit der Beschäftigten unter schwierigen Rahmenbedingungen. Die gute gemeinsame Vorbereitung der Kollektivvertragsverhandlungen hat sich gelohnt“, zeigt sich der Chefverhandler der Gewerkschaft GPA, Michael Arch zufrieden.
Die Basis für die Gehaltserhöhung war die Inflationsrate von 2024 mit 2,9 %. Der Abschluss tritt mit 1. März 2025 in Kraft.