Abschluss zum Kollektivvertrag 2023 für Ziviltechniker nach schwierigen Verhandlungen
4,5 % plus 85,- Euro bringt durchschnittliche prozentuelle Erhöhung
Die Kammer für Ziviltechniker wollte heuer überwiegend mit einer Einmalzahlung die Teuerung abgelten. Das war für die VerhandlerInnen der Gewerkschaft GPA nicht akzeptabel, da die Einmalzahlung nur heuer wirkt, die Preise für Miete und Lebenshaltungskosten bekanntlich aber auch künftig nicht sinken werden.
Da die Kammer als Vertretung der Arbeitgeber immer wieder betonte, dass sie eigentlich keine nachhaltige Erhöhung will, haben sich die Verhandlungen sehr schwierig gestaltet. In stundenlangen Gesprächen haben wir dargelegt, warum in der Inflationskrise besonders niedrige Gehälter eine spürbare Gehaltserhöhung brauchen. Die BezieherInnen niedriger Einkommen sind überproportional von der Teuerung betroffen, weil der Großteil des Einkommens für Lebenshaltungskosten wie Wohnen, Energie oder Lebensmittel ausgegeben werden muss.
Abschluss ohne Einmalzahlung
Am Ende ist es zu einem Abschluss ohne Einmalzahlung gekommen, der in seiner Wirkung die niedrigsten Gehälter der Branche am stärksten stützt. Die Mindestgehälter aller Beschäftigungsgruppen werden rechnerisch zuerst um 4,5 % erhöht und dann noch weitere 85,- Euro dazu gerechnet, was zu einer durchschnittlichen prozentuellen Erhöhung über alle Verwendungsgruppenjahre des Mindestgehaltschemas von 7,8 % führt. Die Mindesteinstiegsgehälter erhöhen sich beispielsweise so in BGr II um 9,2 %, in BGr III um 8,7 % und in BGr IV um knapp 8 %.
Davon unabhängig braucht es seitens der Kammer die Einsicht, dass die aktuellen Kollektivvertragsgehälter attraktiver werden müssen. Wir haben daher vereinbart im kommenden Jahr Gespräche über das Mindestgehaltsschema zu führen. In den letzten Jahren hat sich die Kammerführung allerdings auf den Standpunkt gestellt, dass die Mindestgehälter ausreichend wären, was die GPA naturgemäß deutlich anders sieht.
Streitfall Ist-Erhöhung
Immer wieder fragen Beschäftigte bei uns nach, warum es keine verpflichtende Ist-Erhöhung in diesem Kollektivvertrag gibt. Das ist natürlich ein Verhandlungsziel der GPA, war aber am Verhandlungstisch aufgrund der Ablehnung der Kammer noch nicht durchsetzbar. Verpflichtende Ist-Gehaltserhöhungen gibt es in der Regel dort, wo viele Mitglieder mit ihren BetriebsrätInnen und der Gewerkschaft das durchsetzen konnten. Die verstärkte Gründung von Betriebsratskörperschaften ist daher eine wichtige Voraussetzung. Die GPA steht als Gewerkschaft bei Betriebsratsgründungen unterstützend zur Seite, damit wir gemeinsam die Durchsetzung von Branchenanliegen verstärken können.