Kollektivvertrag 2024 für Ziviltechniker:innen und Architekt:innen abgeschlossen
Kollektivvertragsgehälter, Lehrlingseinkommen, sowie Zulagen und das Trennungsgeld um 10 % erhöht
Im Kollektivvertrag für Angestellte bei Ziviltechniker:innen (Architekt:innen und Ingenieurkonsulent:innen/Zivilingenieur:innen) gibt es einen Abschluss.
Trotz schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und der hohen Inflation – Verhandlungsgrundlage war die 12-Monate-Durchschnittsinflation von 8,7 % - konnte ein Abschluss erreicht werden.
Mit der Vereinbarung, dass die Kollektivvertragsgehälter aller Beschäftigungsgruppen und die Lehrlingseinkommen, sowie sämtliche Zulagen und das Trennungsgeld um 10 % erhöht werden, konnte eine deutliche Anhebung der Mindestgehälter erreicht werden.
Die (unverbindliche Anm.) Empfehlung der Aufrechterhaltung der Überzahlung ist 2024 nicht im Kollektivvertrag enthalten. Heuer wurde im Protokoll der Verhandlungen festgehalten: Die Sozialpartner:innen befürworten jedoch, jene Gehälter, die über dem Kollektivvertrag liegen, im gemeinsamen Interesse von Ziviltechniker:innen und Mitarbeiter:innen zu erhöhen. Es ist ausgemacht, dass das auch beide Seiten kommunizieren. Rechtlich hat sich damit nichts verändert und wird wie bisher gemeinsam an die Branche das Signal ausgesendet, auch die IST-Gehälter zu erhöhen. Eine verbindliche Erhöhung der IST-Gehälter ist derzeit am Verhandlungstisch nicht durchsetzbar.