Kollektivvertrag 2025 für Zivilitechniker:innen abgeschlossen
KV-Gehälter, Lehrlingseinkommen, sämtliche Zulagen und Trennungsgeld um 3,6 % erhöht
Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen – insbesondere der schwachen Baukonjunktur - hat es heuer zwei intensive Verhandlungsrunden gebraucht, um einen Abschluss über der Inflation sicherstellen zu können.
Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter aller Beschäftigungsgruppen, die Lehrlingseinkommen, sowie sämtliche Zulagen und das Trennungsgeld werden ab 1.1.2025 um 3,6 % erhöht. Die Beschäftigungsgruppe 4 im 1. und 2. Jahr wird im Mindestgehaltsschema um 4,2 % erhöht, um einen ersten Schritt zu attraktiveren Einstiegsgehältern in dieser Beschäftigungsgruppe zu setzen. Durch gewichtete Abschlüsse in der Vergangenheit, die die Beschäftigungsgruppen 1 bis 3 stärker erhöht haben, war Aufholbedarf gegeben.
Die Reiseaufwandsentschädigung beträgt künftig bis zu 30 Euro/Tag, das pauschale Nächtigungsgeld 17 Euro/Nacht und das Kilometer-Geld 0,50 Euro/Kilometer.
Weiter wurde festgehalten, dass den Mitgliedern der Kammer für Ziviltechniker:innen kommuniziert wird, dass die Sozialpartner:innen es befürworten, jene Gehälter, die über dem Kollektivvertrag liegen, im gemeinsamen Interesse von Ziviltechniker:innen und Mitarbeiter:innen zu erhöhen.
Die den Verhandlungen zugrunde gelegte rollierende Inflation (November 2023 bis Oktober 2024) hat 3,5 % betragen.