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Erfolgreicher KV-Abschluss für die Angestellten bei Architekten und Ingenieurkonsulenten 2018

Der aktuelle Kollektivvertrag steht zum Download zur Verfügung

Am 13. November 2017 fanden sich Vertreter/innen der Architekten und Ingenieurskonsolentenkammer und der GPA-djp zusammen um über einen neuen Kollektivvertrag für 2018 zu verhandeln.

Nach einem betont herzlichen Empfang wurden zuerst die gegenseitigen Forderungen vorgestellt und erläutert. Dabei stellte sich heraus, dass es wechselseitiges Verständnis für manche Forderungen gab, aber bei einigen Bereichen ein längerer Nachdenk- und Diskussionsprozess auf Seiten der Arbeitgeber von Nöten wäre.

Wir konnten uns aber doch in ein paar Punkten verständigen und so ist es gelungen den Anspruch auf Anrechnung Karenzzeiten aufgrund des MSchG und VKG auf 24 Monate unabhängig von der Anzahl von in Anspruch genommenen Karenzurlauben auszuweiten.
Außerdem wurde festgelegt, dass bei jeder Änderung des Beschäftigungsausmaßes bzw. der Einstufung die Sonderzahlungen in Bezug auf die zurückgelegte Zeit im Kalenderjahr angepasst wird.

Bei den Verhandlungen um die Erhöhung wurden der Ton dann etwas rauer. Erst nach mehrmaligen Unterbrechungen einigten wir uns auf eine Prozentsatzstaffelung die vor allem die niedrigen Einkommen stark anhebt.

Erhöhung in BG 1 und 2 um 2,8%,
in BG 3 und 4 um 2,6%,
in BG 5 und 6 um 2,5%
Zulagen und Trennungsgeld zu §§ 21 und 22 des vorliegenden Kollektivvertrags für Angestellte aller Fachgebiete um 2,6% erhöht.

Es wird empfohlen, die bestehenden Überzahlungen, bezogen auf den Kollektivvertrag vom
1. Jänner 2017, in der euromäßigen Höhe aufrechtzuerhalten.

In Anbetracht der Erhöhungen der Kollektivverträge in den Herbstlohnrunden bewegen wir uns damit im Spitzenfeld.


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