Erfolgreicher KV-Abschluss für die Angestellten bei Architekten und Ingenieurkonsulenten 2019
In den Verhandlungen zum Kollektivvertrag für Architekten und Ingenieurkonsulenten konnte ein Abschluss erzielt werden. Dabei konnte auch beim Thema Arbeitszeit eine Abfederung der gesetzlichen Änderungen erreicht werden.
Gehälter
Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter und Lehrlingsentschädigungen werden linear um 2,9 % erhöht und auf ganze Euro kaufmännisch gerundet.
Darüber hinaus wird empfohlen die bestehenden Überzahlungen aufrecht zu erhalten.
Sämtliche Zulagen und das Trennungsgeld werden ebenfalls um 2,9 % erhöht.
Arbeitszeit
100% Zuschlag!
Ab der 11. und 12. Arbeitsstunde täglich und der 51. Arbeitsstunde wöchentlich ist ein Zuschlag von 100% für angeordnete Überstunden zu bezahlen.
Recht auf selbstbestimmten ganztägigen Zeitausgleich!
Bei Gleitzeitvereinbarung oder andererseits bei Vorliegen von Zeitguthaben aufgrund von Mehr- und Überstunden im Ausmaß von einem Normalstundentag, besteht das Recht einseitig Zeitausgleich in ganzen (auch zusammenhängenden) Tagen zu konsumieren.
Geltungsbeginn: 1.1.2019