Zum Hauptinhalt wechseln

Kollektivvertrag 2025 in der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft

Für die die Angestellten und Lehrlinge in der Gemeinnützigen Wohnungswirtschaft konnte ein Kollektivvertragsabschluss für 2025 erzielt werden

Adobestock, Roman Babakin
  • Die Gehälter in den Beschäftigungsgruppen II bis IV werden um 3,3 % erhöht
  • Die Gehälter in den Beschäftigungsgruppen V bis VI werden um 3,1 % erhöht
  • Die Lehrlingseinkommen werden um 3,3 % erhöht
  • Nicht aus den Tafelgehältern direkt ableitbare Nebenleistungen werden mit 3,23 % erhöht 
  • Die Tagesgebühr wird auf 40,00 Euro erhöht
  • Die Nächtigungsgebühr auf 20,00 Euro erhöht
  • Bei Tod der Großeltern zur Teilnahme an der Beerdigung gebührt ein Arbeitstag unter Fortzahlung des Entgelts