Kollektivvertrag 2025 in der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft
Für die die Angestellten und Lehrlinge in der Gemeinnützigen Wohnungswirtschaft konnte ein Kollektivvertragsabschluss für 2025 erzielt werden
Adobestock, Roman Babakin
- Die Gehälter in den Beschäftigungsgruppen II bis IV werden um 3,3 % erhöht
- Die Gehälter in den Beschäftigungsgruppen V bis VI werden um 3,1 % erhöht
- Die Lehrlingseinkommen werden um 3,3 % erhöht
- Nicht aus den Tafelgehältern direkt ableitbare Nebenleistungen werden mit 3,23 % erhöht
- Die Tagesgebühr wird auf 40,00 Euro erhöht
- Die Nächtigungsgebühr auf 20,00 Euro erhöht
- Bei Tod der Großeltern zur Teilnahme an der Beerdigung gebührt ein Arbeitstag unter Fortzahlung des Entgelts