Lohn- und Gehaltserhöhungen in der Holzindustrie 2020
Plus 1,6 % bei KV-Mindestgehältern, plus 1,6 % IST-Erhöhung, Corona-Bonus in der Höhe von 130,00 EUR
DER ABSCHLUSS IM DETAIL
Am 4.6.2020 konnte nach sehr zähen Verhandlungen, die stark durch die Covid-19-Krise geprägt waren, ein Abschluss erzielt werden.
Nachdem die ursprünglich seitens der Arbeitgeber geforderte Nulllohnrunde sowohl für Angestellte als auch Arbeiter indiskutabel war, konnte folgendes Ergebnis erreicht werden, dem eine Inflationsrate von 1,53% zugrunde liegt:
- Erhöhung der IST-Gehälter um 1,60%
- Erhöhung der Mindestgehälter - und damit Biennalsprünge - um 1,60%
- Erhöhung der kaufmännischen Lehrlingsentschädigungen um 1,60%.
- einmalige Zahlung eines „Corona-Bonus“ in der Höhe von 130,- EUR an alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (sowohl für Vollzeit- als auch Teilzeitbeschäftigte in voller Höhe), welche seit 16.3.2020 beim selben Unternehmen beschäftigt sind, als Kompensation für die Belastung durch den besonderen Einsatz bis spätestens bis 31.10.2020 (Ausnahme: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem IST-Lohn bzw. IST-Gehalt über der Höchstbeitragsgrundlage – das sind 5.370,- Euro); Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die wegen Kündigung durch das Unternehmen vor Fälligkeit der Corona-Zulage aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, erhalten die Prämie bei Beendigung ihres Dienstverhältnisses.
Rahmenrecht:
11. und 12. Tages-Arbeitsstunde sowie jene Stunden ab der 51. Wochenarbeits-Stunde werden mit einem 100-prozentigen Zuschlag vergütet, sofern diese Stunden als Überstunden angeordnet wurden. Dieser Zuschlag gebührt nicht bei betrieblich vereinbarter 4-Tage-Woche, sowie bei Schichtarbeit, sofern es sich nicht um ausdrücklich angeordnete Überstunden außerhalb des Schichtplanes handelt; passive Reisezeiten außerhalb der Normalarbeitszeit sind für die Feststellung, ab wann der Zuschlag von 100% gebührt, nicht einzubeziehen.