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KV-Abschluss für rund 10.000 Angestellte bei Immobilienverwaltern 2017

€ 1500,-, Karenzzeitenanrechnung, Lehrlingsentschädigung

Nach zähen Verhandlungen haben sich die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier und die Arbeitgeber der Berufsgruppe der Immobilienverwalter im Fachverband der  Immobilien- und Vermögenstreuhänder am 10. 8. 2017 geeinigt und einen Kollektivvertragsabschluss erzielt, der einen wesentlichen Schritt in der Mindestgehaltsentwicklung darstellt.


Das Gehaltsschema wird umstrukturiert:
• In drei Schritten wird das Mindestgehalt von € 1500,- in der ersten echten Verwendungsgruppe bei Immobilienverwaltern erreicht.
• Die Lehrlingsentschädigung wird ebenfalls entsprechend mit entwickelt und beträgt final € 630,- im ersten Lehrjahr.

 „Mit diesem Abschluss haben wir einen wichtigen Schritt gemacht. Wir freuen uns nach diesem Verhandlungsmarathon letztendlich zu einem Ergebnis gekommen zu sein, welches für beide Vertragsparteien tragbar ist. Besonders wollen wir den wichtigen Schritt zu gesellschaftlicher Gerechtigkeit herausstreichen, denn wir konnten vereinbaren, dass auf Basis des Kollektivvertrages 22 Monate Karenzzeiten für alle Ansprüche, die sich auf die Dienstzeit beziehen, angerechnet werden. Damit trägt der Abschluss massiv dazu bei den Gendergap – die geschlechterspezifische Lücke im Einkommen - zu schließen.“

lobt Philipp Obermaier – Verhandlungsleiter GPA-djp – die Entschlossenheit des Vertragspartners.

Der Kollektivvertrag tritt mit 1. 7. 2017 in Kraft und beinhaltet Gehaltssprünge bis 1. 1. 2019.
 

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