Zum Hauptinhalt wechseln

Kollektivvertrag Immobilienverwalter bringt Verbesserungen für Junge und begünstigt Behinderte!

Im Kollektivvertrag der Angestellten bei Immobilienverwalter ist es zu einem Abschluss gekommen, der mit 1.1.2021 in Kraft tritt. Erfreulich ist, dass wir neben der Erhaltung der Kaufkraft auch wichtige Verbesserungen für die Jungen und begünstigt Behinderte vereinbaren konnten.

Der Abschluss im Detail:

  • Die Mindestgehälter erhöhen sich in Verwendungsgruppe I um 2,9 % und in den Verwendungsgruppe II bis V um 1,45 %!
  • In mittelgroße Kapitalgesellschaften gilt Aufrechterhaltung der Überzahlung!
  • In großen Kapitalgesellschaften werden die IST-Gehälter in Verwendungsgruppe I um 2,9 % und in den Verwendungsgruppe II bis V um 1,45 % angehoben!
  • Die Lehrlingsentschädigungen steigen um 1,45 %!
  • Erstmals wird eine um 25% erhöhte Lehrlingstabelle II für Lehrlinge mit Matura für ab heuer beginnende Lehrverhältnisse eingeführt!
  • Erstmals gilt der Kollektivvertrag auch für PflichtpraktikantInnen, die damit Anspruch auf Bezahlung des Pflichtpraktikums (SchülerInnen 700.--, StudentInnen 1000.-) haben!
  • Neu ist der Anspruch auf drei Tage Sonderurlaub pro Jahr für begünstigt Behinderte!