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Nach schwierigen Verhandlungen Abschluss zum KV Immobilienverwalter 2025

In der vierten Verhandlungsrunde konnte ein Abschluss erzielt werden

Roman Babakin

Die diesjährigen Kollektivvertragsverhandlungen haben sich äußerst schwierig gestaltet. Letztendlich konnte in der vierten Verhandlungsrunde ein Abschluss erzielt werden.

Die Mindestgehälter werden in Verwendungsgruppe II um 3,6 %, in Verwendungsgruppe III um 3,5 % und in IV und V um 3,4 % erhöht. Für mittelgroße Kapitalgesellschaften gilt die Aufrechterhaltung der Überzahlung. In großen Kapitalgesellschaften steigen die IST-Gehälter um 3,5 % maximal jedoch um 250.- Euro. Bei Teilzeitbeschäftigten ist der Betrag entsprechend der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zu aliquotieren.

Hintergrund der schwierigen Verhandlungen war der Umstand, dass die Arbeitgeber:innen argumentieren, dass die Verwaltungskostenpauschale in der Höhe der Jahresinflation 2024 von 2,9 % steigt und das erst mit April. Aus Sicht der Verhandler:innen auf Gewerkschaftsseite bemisst sich die wirtschaftliche Entwicklung der Unternehmen, die diesem Kollektivvertrag angehören, nicht ausschließlich an der Verwaltungskostenpauschale, da auch noch andere Geschäfts- bzw. Kundenfelder (Gewerbeimmobilien) bedient werden.