Abschluss zum Kollektivvertrag Stein- und keramische Industrie 2023 und 2024
Gehälter ab 1.11.2023 durchschnittlich um 8,7 % erhöht
Die Verhandlungen zum Kollektivvertrag der Stein- und keramischen Industrie haben sich aufgrund der hohen Inflation und der schwachen Baukonjunktur heuer sehr schwierig gestaltet. In der vierten Verhandlungsrunde konnte nach über 10 Stunden trotzdem ein Abschluss für 2023 und 2024 erreicht werden.
Die Gehälter werden ab 1.11.2023 durchschnittlich um 8,7 % erhöht. Um die höhere Inflation von 9,17 % auszugleichen sind künftig der 24.12. und 31.12. bezahlt frei. Mit 1.11.2024 werden die Gehälter um den durchschnittlichen VPI (Oktober 2023 bis September 2024) erhöht. Damit ist in zwei vermutlich sehr schwierigen Jahren für die Branche ein Abschluss im Gegenwert der Inflation gesichert worden.
Der Abschluss im Detail
Die Ist-Gehälter steigen um 7,6 % plus 55 Euro, woraus sich eine durchschnittliche Erhöhung aller Gehälter von 8,7 % ergibt, wobei die niedrigen Gehälter damit deutlich stärker als hohe Gehälter steigen. Die Lehrlingseinkommen werden um 9,17 % erhöht.
Die Kollektivvertragsgehälter steigen um 8,2 %. Sämtliche Versuche, den Biennalsprung einzufrieren (Erhöhung nur der Grundstufe ohne Erhöhung der Vorrückungswerte), konnten abgewehrt werden. Da die tatsächlichen Gehälter (Ist-Gehälter) höher angehoben werden, sind auch die Gehälter, die bisher nach der Mindestgehaltstabelle bezahlt wurden, jedenfalls um die IST-Erhöhung zu erhöhen.
Die Aufwandsentschädigungen, Trennungskostenentschädigungen und Messegelder werden um 7,6 % angehoben.
Im Rahmenrecht konnte die langjährige Forderung, dass der 24.12. und 31.12. bezahlt arbeitsfrei sind, umgesetzt werden.
2024 steigen die Ist-Gehälter, Kollektivvertragsgehälter, Lehrlingseinkommen, sowie die Aufwandsentschädigungen, Trennungskostenentschädigungen und Messegelder um den durchschnittlichen VPI (Oktober 2023 bis September 20224).
Dieser Abschluss war nur möglich, weil viele Betriebsrät:innen und Beschäftigte in Betriebsversammlungen klar gemacht haben, dass sie einen Abschluss nicht unter der Wertigkeit der Inflationsrate akzeptieren.