Neue Lehrlingsentschädigungen ab 1. August 2017 für BerufsfotografInnen
Die Lehrlingsentschädigungen gelten für ganz Österreich
Am 28. Juni 2017 einigten sich die Vertreter der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier mit der Bundesinnung der Berufsfotografen auf neue Lehrlingsentschädigungen.
Lehrlingsentschädigungen steigen um 6,5 Prozent
Die bisher geltenden Entschädigungen vom 1. Jänner 2014 werden um 6,5% (kaufmännisch gerundet auf volle Euro) erhöht und treten mit 1. August 2017 in Kraft.
Sie sind für das ganze Bundesgebiet gültig.
Die neuen Lehrlingsentschädigungen betragen monatlich:
im 1. Lehrjahr: € 389,00
im 2. Lehrjahr: € 528,00
im 3. Lehrjahr: € 697,00
im 7. Lehrhalbjahr: € 888,00
Die Geltungsdauer der neuen Lehrlingsentschädigungen beträgt 12 Monate.
Es gilt als vereinbart, über eine bundesweite Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen künftig jährlich mit der Bundesinnung der Berufsfotografen in Verhandlungen zu treten.