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Neue Lehrlingsentschädigungen ab 1. Oktober 2019 für BerufsfotografInnen

Die Erhöhungen betragen im Durchschnitt 4,6% und sind für das ganze Bundesgebiet gültig

Am 21. November 2019 einigten sich die Vertreter der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier mit der Bundesinnung der Berufsfotografen auf neue Lehrlingsentschädigungen für BerufsfotografInnen.

Die bisher geltenden Entschädigungen werden rückwirkend mit 1. Oktober 2019 im Durchschnitt um 4,6% erhöht und sind für das ganze Bundesgebiet gültig.

Die neuen Lehrlingsentschädigungen betragen monatlich ab 1. Oktober 2019

im 1. Lehrjahr:            € 428,00
im 2. Lehrjahr:            € 575,00
im 3. Lehrjahr:            € 755,00
im 4. Lehrhalbjahr:     € 945,00

Die Geltungsdauer der neuen Lehrlingsentschädigungen beträgt 10 Monate.

Prämie für guten und ausgezeichneten Erfolg bei der Lehrabschlussprüfung

Erhält der Arbeitgeber für einen Lehrling eine Förderung gemäß der Richtlinie zu § 19c des BAG und absolviert der Lehrling beim erstmaligen Antritt die Lehrabschlussprüfung mit gutem oder ausgezeichnetem Erfolg, erhält der Lehrling eine einmalige Prämie.
 
Die einmalige Prämie beträgt bei

– gutem Erfolg € 100,– und bei
– ausgezeichnetem Erfolg € 150,–.
 
Die Änderung oder Aufhebung der Richtlinie des Bundes-Berufsbildungsbeirates zur Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen gem § 19c BAG führt zum Entfall dieses Anspruches.