Kollektivvertragsfähigkeit des Verbandes Druck & Medientechnik aberkannt
Bundeseinigungsamt hat entschieden
Tim Reckmann, pixelio.de
Mit Bescheid vom 9. Mai 2017 wurde dem Verband Druck und Medientechnik die Kollektivvertragsfähigkeit durch das Bundeseinigungsamt aberkannt.
Die Aberkennung erfolgte aufgrund einer vorgenommenen Statutenänderung des Verbandes Druck und Medientechnik, welcher den Zweck Kollektivverträge zu verhandeln aus seinem Verbandsstatut gestrichen hat.
Die Betriebsrätinnen und Betriebsräte haben auf ihrer österreichweiten BetriebsrätInnenkonferenz des grafischen Gewerbes am 9. Mai in Wien entschieden, dass keine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht gegen den Spruch des Bundeseinigungsamtes eingebracht werden soll. Diese Entscheidung wurde getroffen um das bislang blockierende Verhalten der Wirtschaftskammer aufzubrechen und dem Argument, dass man sich nicht zuständig fühlt einen Kollektivertrag zu verhandeln, die Grundlage zu entziehen.
Kollektivvertragsfähigkeit fällt zurück auf die Wirtschaftskammer
Der Bescheid auf Aberkennung der Kollektivvertragsfähigkeit wird somit nach Ablauf der vierwöchigen Einspruchsfrist mit dem Tag der im Amtsblatt zur Wiener Zeitung kundgemachten Entscheidung des Bundeseinigungsamtes rechtswirksam.
Die Kollektivvertragsfähigkeit fällt zurück auf die gesetzliche Interessenvertretung - die Wirtschaftskammern in den Bundesländern.
Zum gleichen Zeitpunkt erlischt gemäß § 17 Abs. 3 ArbVG der zur Zeit in Geltung stehende grafische Kollektivvertrag.
Als ersten Schritt wird die Bundeswirtschaftskammer - Fachgruppe Druck aufgefordert, mit der GPA-djp sofort über einen flächendeckend bundesweit gültigen Kollektivvertrag in Verhandlungen zu treten.
Das Argument, dass die KV-Fähigkeit beim Verband Druck & Medientechnik liegt und das man sich nicht zuständig fühlt zählt nicht mehr.
Des weiteren werden wieder Betriebsversammlungen zur aktuellen Information in den Betrieben abgehalten. Auch ein Brief an alle Beschäftigten im grafischen Gewerbe Österreichs sowie eine Kundgebung vor der WKO sind in Planung.
Detaillierte Informationen über die Reaktion der Bundesfachgruppe Druck und über die weiteren Schritte folgen.