Neue Lehrlingsentschädigungen für das grafische Gewerbe
ab 1. Juni 2020
Tim Reckmann, pixelio.de
Das Bundeseinigungsamt hat eine Verordnung zur Festsetzung der Lehrlingsentschädigungen (kaufmännische und gewerbliche Lehrlinge) für Unternehmen die das Gewerbe der Drucker und Druckformenherstellung betreiben erlassen.
Die Lehrlingsentschädigung beträgt für kaufmännische Lehrlinge
a) im 1. Lehrjahr: 536,00 € monatlich;
b) im 2. Lehrjahr: 813,00 € monatlich;
c) im 3. Lehrjahr: 1 032,00 € monatlich;
d) im 4. Lehrjahr: 1 265,00 € monatlich.
Die Lehrlingsentschädigung beträgt für gewerbliche Lehrlinge
a) im 1. Lehrjahr: 536,00 € monatlich;
b) im 2. Lehrjahr: 813,00 € monatlich;
c) im 3. Lehrjahr: 1 255,00 € monatlich;
d) im 4. Lehrjahr: 1 518,00 € monatlich.
Die neuen Lehrlingsentschädigungen treten mit 1. Juni 2020 in Kraft.
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