GPA-djp fordert Stärkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Unabhängige Gebührenfinanzierung ist abzusichern – Brief an Kanzler Kurz
Die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) fordert in einem Schreiben an Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) ein Bekenntnis zu einem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der auch ökonomisch entsprechend gesichert sein muss. „Es ist beunruhigend, dass immer mehr medienpolitische Äußerungen von Verantwortungsträgern eine weitere Schwächung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zum Inhalt haben. Käme es dazu, wäre das demokratiepolitisch untragbar und würde auch hunderte, in den letzten Jahren ohnedies dramatisch reduzierte, Qualitätsarbeitsplätze vernichten“ heißt es in dem Schreiben.
Arbeitsrechtliche Mindeststandards sichern
Die GPA-djp bekennt sich zu einem dualen Mediensystem, zu Medienvielfalt, zu Medienförderung. „Die rasanten Entwicklungen der Medienlandschaft haben auch immer mehr Medienbetreiber hervorgebracht, für die Medien bloß ein Geschäftszweig wie jeder andere ist: Bei Journalisten kann das leicht zum Verzicht auf journalistisches Rückgrat werden. Medienförderungsmittel sind jedenfalls mit dem Bekenntnis zu einem Medienehrenkodex und dem Vorhandensein von Redaktionsstatuten, die journalistische Unabhängigkeit sichern, zu verknüpfen sowie mit der Akzeptanz arbeitsrechtlicher und kollektivvertraglicher Mindeststandards“, so die GPA-djp.
„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk kann seine unverzichtbaren demokratiepolitischen Aufgaben, vor allem mit seinen Informationsangeboten im Fernsehen, Radio, online, national wie regional in Konkurrenz mit ausländischen Privaten, inländischen Kommerzmedienmonopolisten und globalen Onlinegiganten nur erfüllen, wenn er ökonomisch nachhaltig gesichert ist. Eine selbstverständlich von Regierungswohlwollen unabhängige (Gebühren-)Finanzierung, die längerfristig fixiert ist und z.B. an die Inflationsrate gebunden ist, ist abzusichern.
Neue Aufsichtsratsgremien schaffen
Die innere Rundfunkfreiheit ist auch durch Verbesserungen des ORF-Redakteursstatuts zu stärken, das bedeutet eine echte Mitwirkungs- statt bloßer Anhörungsrechte bei der Bestellung von journalistischen Leitungsfunktionen und bei Programmstrukturentscheidungen.
Eine der Grundvoraussetzungen eines wirklich unabhängigen ORF ist eine völlig neue Konstruktion von dessen Aufsichtsgremien. Der Stiftungsrat (=Aufsichtsrat) ist analog zu Aufsichtsräten anderer Großunternehmen zu konstruieren, d.h. 12 – 15 Mitglieder, ein Drittel der Mitglieder Belegschaftsvertreter. Wer als „Eigentümervertreter“ in Aufsichtsgremien entsandt wird, muss öffentlich kontrollierbar und nachvollziehbar gemacht werden. Die derzeit geltende Regelung direkt bereichsabhängiger Mitgliedschaft von Parteienvertretern, Länder-vertretern, Vertretern der Bundesregierung, wodurch sich fast zwangsläufig eine parteipolitische Strukturierung ergibt, hat sich jedenfalls als völlig untauglich erwiesen. Es sind beim Auswahlmodus Voraussetzungen zu schaffen, die sicherstellen, dass den ORF-Aufsichtsgremien nur Mitglieder angehören, die über fachliche Qualifikation verfügen, persönliche Reputation zu verlieren haben und diese nicht leichtfertig Fraktionsvorgaben unterordnen“, heißt es in dem Schreiben abschließend.