Gehaltsabschluss 2025 für die kaufm. Angestellten der Tages- und Wochenzeitungen
Erhöhung der Einkommen zwischen 3,5 und 3,0 Prozent

Bei der Verhandlung mit dem Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) am 6. März 2025 konnte folgender Gehaltsabschluss für die kaufmännischen (nichtjournalistischen) Angestellten der Tages- und Wochenzeitungen und deren Online- und Nebenausgaben vereinbart werden:
Mit Wirkung zum 1. April 2025 werden, bei Rundung auf den nächsten vollen Euro, die Mindestgrundgehälter wie folgt erhöht:
- Zentrale Tätigkeiten um 3,5 %
- Allgemeine Tätigkeiten um 3,4 %
- Spezielle Tätigkeiten 1 um 3,1 %
- Spezielle Tätigkeiten 2 um 3,0 %
- Leitung um 3,0 %
- Lehrlingseinkommen um 3,5 %
- Ferialangestellte um 3,5 %
- Allgemeine Tätigkeiten - Logistik (AT-L) um 3,5 %
- Spezielle Tätigkeiten 1 - Logistik (ST1-L) um 3,4 %
- Spezielle Tätigkeiten 2 - Logistik (ST2-L) um 3,1 %
Neben der Erhöhung des Mindestgrundgehaltes wird auch die Summe aller bisherigen Quinquennien-Beträge ab 1. April 2025 um den gemäß Punkt 1. anwendbaren Prozentsatz, bei Rundung auf den nächsten vollen Euro, erhöht.
Der Zuschlag für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen in Kundendienst-Abteilungen wird auf 7,75 Euro pro Stunde erhöht.