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Gehaltsabschluss 2025 für die kaufm. Angestellten der Tages- und Wochenzeitungen

Erhöhung der Einkommen zwischen 3,5 und 3,0 Prozent

Andreas Hermsdorf/pixelio.de

Bei der Verhandlung mit dem Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) am 6. März 2025 konnte folgender Gehaltsabschluss für die kaufmännischen (nichtjournalistischen) Angestellten der Tages- und Wochenzeitungen und deren Online- und Nebenausgaben vereinbart werden:

Mit Wirkung zum 1. April 2025 werden, bei Rundung auf den nächsten vollen Euro, die Mindestgrundgehälter wie folgt erhöht:

  • Zentrale Tätigkeiten um 3,5 %
  • Allgemeine Tätigkeiten um 3,4 %
  • Spezielle Tätigkeiten 1 um 3,1 %
  • Spezielle Tätigkeiten 2  um 3,0 %
  • Leitung  um 3,0 %
  • Lehrlingseinkommen um 3,5 %
  • Ferialangestellte um 3,5 %
  • Allgemeine Tätigkeiten - Logistik (AT-L) um 3,5 %
  • Spezielle Tätigkeiten 1 - Logistik (ST1-L) um 3,4 %
  • Spezielle Tätigkeiten 2 - Logistik (ST2-L) um 3,1 %

Neben der Erhöhung des Mindestgrundgehaltes wird auch die Summe aller bisherigen Quinquennien-Beträge ab 1. April 2025 um den gemäß Punkt 1. anwendbaren Prozentsatz, bei Rundung auf den nächsten vollen Euro, erhöht.

Der Zuschlag für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen in Kundendienst-Abteilungen wird auf 7,75 Euro pro Stunde erhöht.