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KV-Abschluss für die Beschäftigten in der Werbung und Markkommunikation 2021

In einem schwierigen Umfeld konnte ein KV-Abschluss für die Beschäftigten in der Werbung und Markkommunikation erzielt werden.

Wie bei vielen anderen Branchen, in denen bisher Abschlüsse getätigt wurden, ist ein Abschluss rund um die Inflationsrate erreicht worden.

  

  • Mit Wirkung vom 1.1.2021 werden die Mindestgrundgehälter (§ 20) in allen Verwendungsgruppen um 1,5 % linear erhöht. 
    Es erfolgt die Rundung auf den nächsthöheren 10-Cent Betrag.
  • Die Lehrlingseinkommen (=Lehrlingsentschädigungen) werden mit 1.1.2021 ebenfalls um 1,5 % erhöht.
  • Die Tages- und Nächtigungsgelder (§ 4 Zusatz-KV) und die Nachtarbeitszulagen (§ 6) werden ab 1.1.2021 um 1,5 % erhöht.

 

 In diesem äußerst schwierigen wirtschaftlichen Krisenjahr sind wir froh, doch auch einen KV-Abschluss erzielt zu haben.