KV-Abschluss 2025 für die Werbung und Marktkommunikation erzielt
Mindestgrundgehälter und Lehrlingseinkommen um 3,85 Prozent erhöht
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In der dritten KV-Verhandlungsrunde am 25. November 2024 konnte folgender Abschluss erreicht werden:
- Die Mindestgrundgehälter (§ 20) werden um 3,85 % erhöht. Es erfolgt jeweils eine Aufrundung auf den nächsthöheren 10 Cent-Betrag.
- Die Lehrlingseinkommen werden jeweils um 3,85 % erhöht.
- Die Tag- und Nächtigungsgelder (§ 4 Zusatz-KV) und die Nachtarbeitszulagen (§ 6) werden um 3,85 % erhöht.
- Rahmenrecht:
§ 5 und § 6a (Überstunden-, Wochenend- und Feiertagsarbeit) sowie§ 7b (Anrechnung der Elternkarenz) in der Fassung des Anhangs. - Geltungsbeginn 1.1.2025.
- Die Kollektivvertragsparteien empfehlen, vor dem Sommer 2025 Gespräche über die Weiterentwicklung des Rahmenrechtes aufzunehmen.