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KV-Abschluss 2025 für die Werbung und Marktkommunikation erzielt

Mindestgrundgehälter und Lehrlingseinkommen um 3,85 Prozent erhöht

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In der dritten KV-Verhandlungsrunde am 25. November 2024 konnte folgender Abschluss erreicht werden:

  • Die Mindestgrundgehälter (§ 20) werden um 3,85 % erhöht. Es erfolgt jeweils eine Aufrundung auf den nächsthöheren 10 Cent-Betrag. 
  • Die Lehrlingseinkommen werden jeweils um 3,85 % erhöht. 
  • Die Tag- und Nächtigungsgelder (§ 4 Zusatz-KV) und die Nachtarbeitszulagen (§ 6) werden um 3,85 % erhöht. 
  • Rahmenrecht:
    § 5 und § 6a (Überstunden-, Wochenend- und Feiertagsarbeit) sowie§ 7b (Anrechnung der Elternkarenz) in der Fassung des Anhangs.  
  • Geltungsbeginn 1.1.2025. 
  • Die Kollektivvertragsparteien empfehlen, vor dem Sommer 2025 Gespräche über die Weiterentwicklung des Rahmenrechtes aufzunehmen.