Plus 2,3 Prozent für kaufmännische Angestellte bei Zeitschriften- und Fachmedienverlagen
Gültig ab 1. Jänner 2020
Mit Wirksamkeit 1.1. 2020 werden die kollektivvertraglichen Mindestgehälter in allen Beschäftigungsgruppen um 2,3%, mindestens aber um € 40,-- erhöht. Die Beträge werden auf den nächsten vollen Eurobetrag aufgerundet. Bestehende Überzahlungen über den kollektivvertraglichen Mindestgehältern bleiben aufrecht.
Die Lehrlingsentschädigungen werden auf € 620,-- im ersten, € 780,-- im zweiten, € 1085,-- im dritten und € 1128,-- im vierten Lehrjahr erhöht.
Außerdem besteht erstmals der Anspruch, das Jubiläumsgeld in einen Freizeitanspruch umzuwandeln. Es wurde vereinbart, in einen strukturierten Dialog über die Attraktivierung der Branche für zukünftige Kolleginnen und Kollegen zu treten.